Philip C. Jessup International Law Moot Court Competition

Der Philip C. Jessup International Law Moot Court ("Jessup") ist der größte und älteste internationale Wettbewerb auf dem Gebiet des Völkerrechts mit etwa 1.500 Student*innen als Teilnehmern*innen von über 700 Universitäten aus etwa 100 Ländern. Beim „Jessup“ Moot Court vertreten Studierende in einem vier- bis fünfköpfigen Team zwei Parteien ­­- fiktive Staaten - in einem simulierten Rechtsstreit und in englischer Sprache. Dazu erarbeiten sie gemeinschaftlich in sechsmonatiger Arbeit Schriftsätze für beide Seiten des Verfahrens. Das bedeutet, dass sowohl die Schriftsätze der Kläger-, als auch der Beklagtenseite verfasst werden.

Was ist der "Philip C. Jessup International Law Moot Court"?

Der Philip C. Jessup International Law Moot Court ("Jessup") ist der größte und älteste internationale Wettbewerb auf dem Gebiet des Völkerrechts mit etwa 1.500 Student*innen als Teilnehmern*innen von über 700 Universitäten aus etwa 100 Ländern. Beim „Jessup“ Moot Court vertreten Studierende in einem vier- bis fünfköpfigen Team zwei Parteien ­­- fiktive Staaten - in einem simulierten Rechtsstreit und in englischer Sprache. Dazu erarbeiten sie gemeinschaftlich in sechsmonatiger Arbeit Schriftsätze für beide Seiten des Verfahrens. Das bedeutet, dass sowohl die Schriftsätze der Kläger-, als auch der Beklagtenseite verfasst werden.

Im Anschluss an diese Schriftsatzphase treten dann zunächst die Teams der teilnehmenden deutschen juristischen Fakultäten in einem Wettbewerb gegeneinander an. Im kommenden Jahr finden die nationalen Vorausscheidungen in Göttingen statt. Die erbrachten Leistungen der Studierenden in diesen sog. "National Rounds" werden von "judges", also Praktikern, Richter*innen und Professor*innen im Völkerrecht anhand ihrer Überzeugungskraft und rechtlichen Expertise in der fiktiven Gerichtsverhandlung bewertet. Die überzeugendsten Teams des Wettbewerbs qualifizieren sich für die Teilnahme an den "International Rounds" in Washington, D.C. Dort verhandeln sie gegen Teams aus aller Welt. Die Gerichtsverhandlungen laufen nach den Verfahrensregeln des internationalen Gerichtshofes in Den Haag ab.

Weitere Informationen

Der Jessup Moot Court in Kiel

Auch an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ist der Philip C. Jessup International Law Moot Court ist eine etablierte Institution. Das lokale Team wird alljährig am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht betreut, u.a. mit intensivem Coaching von Mitarbeiter*innen des Instituts, dem Bereitstellen von geeigneten Arbeitsräumen sowie der Benutzung der Völkerrechtsbibliothek.

Für die teilnehmenden Studierenden bedeutet der Moot Court eine sechsmonatige intensive Arbeit an völkerrechtlichen Fragestellungen in einer kleinen Gruppe von gleichgesinnt Interessierten. Zwar erfordert die Teilnahme einen "Ausstieg" aus dem regulären Uni-Alltag dafür ermöglicht sie einen umfassenden Einblick in die Welt des Völkerrechts und der dort arbeitenden Anwälte.

Die Kieler Teams blicken auf eine lange und erfolgreiche Teilnahmetradition  zurück. Von 1989 bis 1996 gewannen die Kieler Teams die deutschen Ausscheidungen, zudem wurden Preise für das weltbeste Plädoyer und die besten europäischen Schriftsätze gewonnen. 2006 hat das Kieler Team den 1. Platz weltweit für den Schriftsatz der Beklagtenseite und den 3. Platz weltweit für den Schriftsatz der Klägerseite gewonnen, 2007 wurde das Halbfinale auf nationaler Ebene erreicht. In den Jahren 2012 und 2016 gewann das Kieler Team den Spirit of the Jessup Award.

Diese positiven Ergebnisse sind einem große Interesse unserer teilnehmenden Student*innen an völkerrechtlichen Themen und einem hohen persönlichen Einsatz zu verdanken.

Weitere Informationen über die Entstehungsgeschichte des Philip C. Jessup International Law Moot Court sowie alle wichtigen Daten für die internationalen Ausscheidungen sind auf der Website der Internatinonal Law Student Association (ILSA) abrufbar, welche den Moot Court alljährlich ausrichtet.

Was dich erwartet

Auch dieses Jahr stellt das Walther-Schücking-Institut wieder ein Team aus Kieler Studierenden für den Philip C. Jessup Moot Court. Die Bewerbungsphase für das Team 2023/2024 beginnt bald.

Das erwartet die Teilnehmer:innen:

  • Nimm am größten und ältesten Moot Court auf dem Gebiet des Völkerrechts teil
  • Sei Teil eines von weltweit über 700 Jessup-Teams
  • Arbeite mit deinem Team an einem aktuellen völkerrechtlichen Problem
  • Schlüpfe in die Rolle eines Anwalts / einer Anwältin vor dem Internationalen Gerichtshof
  • Arbeite englischsprachige Schriftsätze und mündliche Plädoyers aus
  • Miss dich mit ca. 20 anderen Teams aus ganz Deutschland
  • Qualifiziere dich mit deinem Team für die "International Rounds" in Washington D.C. mit über 100 Teams aus der ganzen Welt

Was "bringt" die Teilnahme am Jessup Moot Court

  • In formaler Hinsicht: einen Seminarschein, sowie eine Äquivalenzleistung für die zur Anmeldung zum Staatsexamens erforderliche Fremdsprachen- und Schlüsselqualifikation.
  • Darüber hinaus: vertiefte juristische Sprachkenntnisse in Englisch, intensives wissenschaftliches Arbeiten, Einblicke in die Praxis von Völkerrechtsänwält*innen und detailliertes Völkerrechtswissen.
  • Ebenfalls vermittelt der "Jessup": das Arbeiten im Team; sicheres rhetorisches Auftreten (eine hilfreiche Erfahrung für Vorträge und mündliche Prüfungen - egal in welcher Fachrichtung) und einen tollen Eintrag im Lebenslauf; nicht nur für Jurist*innen.
  • Und zu guter Letzt: jede Menge Spaß!

Bewirb dich jetzt!

Die Bewerbungsphase für das Jessup-Team 2023/2024 läuft noch bis zum 26.05.2023!

Die Bewerbungsfrist für das nächste Kieler Team endet am 26.05.2023. Studierende des IPIR-Masterstudienganges, der Rechtswissenschaften, sowie ERASMUS- und LL.M.-Studierende können am Jessup Moot Court teilnehmen.

    Schicke einfach folgende Bewerbungsunterlagen:

    • tabellarischer Lebenslauf;
    • englischsprachiges Motivationsschreiben (max. eine Seite);
    • Kopien der bisher erworbenen Scheine;
    • Kopie deines aktuellen Abschlusszeugnisses (Abiturzeugnis/Bachelorzeugnis/o.Ä.);
    • sowie ggf. Sprachnachweise, sonstige Qualifikationen und eine Aufstellung deiner bisher erbrachten Studienleistungen (gerne ohne Noten, es kommt uns vielmehr auf Dich an!)

    vorzugsweise per E-Mail an jessupteam@wsi.uni-kiel.de.

    Die Auswahlgespräche werden voraussichtlich am 06.06.2023 stattfinden.

    Bei Fragen zur Bewerbung oder zum Jessup schreib uns gerne eine E-Mail oder sprich uns persönlich an. Die Student Coaches in diesem Jahr sind: Jasmin Oppermann (joppermann@wsi.uni-kiel.de), Leon Hass, Maya Gerlach und Nadine Hirth.

    Wir freuen uns auf deine Bewerbung!

    Fragen?

    Bei Fragen zur Bewerbung, zu Unterstützungsmöglichkeiten oder allgemein zum Jessup Moot Court steht das Team (jessupteam@wsi.uni-kiel.de) stets zur Verfügung.

    Wir danken unseren Unterstützer*innen, die uns auch in diesem Jahr 2023 eine Teilnahme am Jessup Moot Court ermöglichen:

    Außerdem danken wir der Kanzlei Ruge Purrucker Makowski für die Unterstützung durch ein Probepleading:

    Erfahrungsberichte

    Der Philip C. Jessup International Law Moot Court fand erstmals 1959 statt und ist der teilnehmerreichste und älteste völkerrechtliche Moot Court der Welt. Etwa 1.500 Studierende von über 700 Universitäten nehmen jährlich daran teil, so auch das Walther-Schücking-Institut (WSI) für Internationales Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

    Team 2023

    Das Jessup Team 2023 (v.l.n.r.: Leon Haß, Maya Gerlach, Jasmin Oppermann und Nadine Hirth)

    Das Jessup Team 2023 vor dem Kammergericht Berlin (von links nach rechts: Henning Büttner [Coach], Maya Gerlach, Jasmin Oppermann, Leon Haß, Nadine Hirth, Moritz Rhades [Coach])

    Das Jessup Team 2023 als Bailiffs in Washington, D.C.

    Der Phillip C. Jessup International Law Moot Court wurde 1959 gegründet und ist der größte und älteste völkerrechtliche Moot Court weltweit. Die Veranstaltung wird alljährlich von der International Law Student Association (ILSA) organisiert. Etwa 1500 Studierende von ungefähr 700 Universitäten nehmen jährlich daran teil, wie auch wir als Team des Walther-Schücking-Institutes für Internationales Recht (WSI) an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

    Einleitend wollen wir uns für die zahlreiche Unterstützung während unseres Weges bedanken. Die Erfahrungen und einzigartigen Momente, die wir während des Jessup Moot Courts die letzten Monate sammeln und erleben durften, sind nur schwerlich in Worte zu fassen. Besonders unsere gewonnenen Freundschaften und die familiäre Atmosphäre am WSI haben diese Zeit für uns so besonders gemacht.

    Die Vorbereitungsphase

    Das gemeinsame Abenteuer JESSUP begann, für uns bereits während wir auf die Veröffentlichung des Sachverhalts hin fieberten, mit einer umfassenden Vorbereitungsphase. Bereits am 26. Mai 2022 gab die ILSA einen ersten Einblick in die Themen, was unsere Vorfreude auf die Veröffentlichung des Sachverhalts nur steigerte. Der Fall würde hochaktuelle völkerrechtliche Probleme behandeln, etwa die Interpretation eines Friedensvertrages, gezielte Tötungen auf vermeintlich besetzten Gebieten, unilaterale Wirtschaftssanktionen sowie die Legalität des Exportes von gefährlichen Abfällen.

    Unsere Head-Coaches – Henning Büttner und Moritz Rhades – setzten alles daran, uns schon zu Beginn mit zahlreichen Mitteln und Kompetenzen sowie breit gestreutem Wissen auszurüsten. Dies geschah im Rahmen von Crashkursen, Vorträgen und einem umfangreichen Fragenkatalog.

    Als dann am 15. September 2022 endlich der Case concerning the Clarent Belt (unser Fall) veröffentlicht wurde, begann die Schriftsatzphase für uns, in welcher wir beide Seiten eines Rechtsstreites vor dem Internationalen Gerichtshof vertreten sollten.

    Die Parteien des Rechtsstreites - Aglovale als Applicant und Ragnell als Respondent - machten jeweils Verletzungen eines Friedenvertrages vor dem Gerichtshof geltend.

    Die Klagepunkte thematisierten Verstöße gegen eine Demilitarisierung, das Selbstverteidigungsrecht, Angriffe auf geschützte Objekte, Reparationszahlungen, den gewährten Schutzstatus im bewaffneten Konflikt, die Legalität unilateraler Sanktionen sowie den Export gefährlicher Abfälle unter umweltrechtlichen Gesichtspunkten.

    Wir machten uns zunächst mit den Fakten des Falls vertraut, malten uns aus, wie eine Karte wohl aussehen würde und erstellten einen Zeitstrahl über die zahlreichen Ereignisse. Zudem erstellten wir erste Lösungsskizzen für die komplexen Probleme, vor die uns dieser Fall stellte. Die umfassende Fachbibliothek des WSI sowie die von der ILSA veröffentlichten Materialien halfen uns, die Probleme immer genauer zu erfassen und gezielt zu recherchieren. Trotzdem mussten wir uns der bitteren Wahrheit stellen, dass wir viele unserer Ideen und Rechercheergebnisse bald wieder verwerfen würden und dass uns neue Probleme in (noch) unbekannte Nischen des Völkerrechts führen würden.

    Auf unserer Suche nach dem besten Lösungsweg, die besten Argumenten für unsere Seite und den vermeintlichen Schwächen der anderen Seite, half uns besonders der frühe Einstieg in unsere Plädoyers. Wir stellten uns Woche für Woche den vielzähligen und vielseitigen Fragen unserer Probe-Richter und Richterinnen und arbeiteten an unserem Auftritt und unseren Argumenten.

    Um die Schriftsatzphase gebührend zusammenzufassen, kann man sagen, dass wir sowohl hohe Hochs als auch tiefe Tiefs hatten. Neue Rechercheergebnisse haben uns entweder nach vorne katapultiert oder uns echt zurückgeworfen. Glücklicherweise konnten wir durch unseren starken Bund zueinander sowie zu unseren Coaches und dem unglaublichen Rückhalt der Institutsfamilie aus jeglichen Tiefpunkten stets emporkommen und sind in dieser Zeit in jederlei Hinsicht über uns hinausgewachsen.

    Am 17. Januar 2023 kam dann endlich der Tag, auf welchen wir seit September hingearbeitet hatten - wir gaben unsere Schriftsätze ab. Nach einer kurzen Pause konnten wir uns endlich vollumfänglich unseren Plädoyers widmen.

    Die kommende Pleading-Phase setzte sich aus täglichen Proben vor unseren Coaches sowie zahlreichen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, studentischen Hilfskräften sowie Jessup-Alumni zusammen. Während die Fragen in den Probe-Plädoyers in der Schriftsatzphase eher Basiswissen und die Logik unserer Argumente sowie deren Kohärenz im Gesamtkontext betrafen, wurden nun nicht mehr nur die Argumente auf die Probe gestellt, sondern besonders WIR. Schnell realisierten wir, dass die besten Argumente allein uns nicht an unser Ziel bringen würden. Vielmehr waren unsere Präsentationsfertigkeiten, unsere Schlagfertigkeit und Spontanität gefragt, um unser Wissen auch in der begrenzten Zeit überzeugend zum Ausdruck zu bringen.

    Die freie Rede, das fließende Einbauen präziser Antworten in das Plädoyer und überzeugende Mimik und Gestik waren nur einige unserer Ziele in dieser Phase. Tag für Tag verfeinerten wir unsere Plädoyers, übten miteinander, strukturierten unsere Argumente neu und bereiteten uns bestmöglich auf alle Eventualitäten vor.

    Ein Highlight unserer mündlichen Phase war das Wochenende in Sehlendorf. Hier erwartete uns eine intensive Zeit, welche wir nutzten, um die letzten Schliffe an unseren Plädoyers vorzunehmen und an den damit einhergehenden Herausforderungen zu arbeiten. In verschiedenen Formaten wurden uns noch einmal die Stärken und Schwächen unserer Plädoyers vor Augen geführt - mit dem Ziel, unsere mündlichen Präsentationen auf ein neues Level zu heben.

    Die Resultate dieser Zeit konnten wir bei zwei Kanzlei-Proben, zunächst bei Gleiss Lutz in Hamburg und anschließend bei Ruge Purrucker Makowski in Kiel, präsentieren. Diese gaben uns die Möglichkeit, eine wettbewerbsähnliche Stresssituation zu simulieren.

    Eine besondere Übung stelle die öffentliche Generalprobe dar, bei welcher Frau Wiebke Staff, Professor Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg und Professor Dr. Florian Becker als Richterin und Richter auftraten. Mit Ende der Generalprobe und dem anschließenden Feedback und Austausch mit der Richterin und den Richtern, endete unsere Vorbereitungsphase und alle Segel waren gen Berlin gesetzt. Es konnte endlich losgehen!

    National Rounds (01. März bis 04. März 2023)

    Die diesjährigen National Rounds fanden in der berliner Hertie School statt. Wir reisten bereits am 28.02.2023 an, um in Ruhe unsere Unterkunft beziehen zu können und noch die letzten Vorbereitungen für die kommenden Tage abzuschließen. Am Mittwochabend wurden die National Rounds feierlich in den Räumlichkeiten der Hertie School mit der Welcome Reception eröffnet. Nach dieser warteten wir gespannt darauf, die Schriftsätze der gegnerischen Teams zu erhalten und endlich lesen zu können.

    Am Donnerstag, dem 02.03.2023 kam der Moment, auf den wir so lange hingearbeitet hatten – die ersten Pleadings fanden statt. Morgens trat unser Applicant gegen den Respondent der Ruhr-Universität Bochum an und nachmittags unser Respondent gegen den Applicant der Georg-August-Universität Göttingen. Freitagmorgen fand das Match unseres Applicants gegen den Respondent der Universität Augsburg statt und nachmittags bestritt unser Respondent die Rundegegen die Westfälische Wilhelms-Universität Münster.

    Freitagabend fand das Announcement Dinner in der Festhalle Kreuzberg statt. Hier erwarteten wir mit großer Anspannung die Verkündung der Teams, welche sich fürs Viertelfinale qualifiziert hatten. Als dann unser Team aufgerufen wurde, waren wir vor Freude vollkommen aus dem Häuschen. Wir konnten alle vier Matches der Vorrunde für uns entscheiden und hatten uns somit für das Viertelfinale qualifiziert!

    Am Samstag traf dort unser Applicant auf den Respondent der Universität Hamburg. Auch dieses spannende Match konnten wir für uns entscheiden, sodass wir uns dann auf den Weg zum Kammergericht machten, wo unser Respondent das Halbfinalegegen den Applicant der Bucerius Law School bestritt. Hier unterlagen wir knapp dem Applicant, sodass wir es leider nicht ins Finale geschafft hatten. Dennoch durfte unser Respondent im Match um den dritten Platz gegen den Applicant der Universität Heidelberg antreten.

    Abends warteten wir gespannt auf die Verkündung der Platzierungen. Schlussendlich ist das Match um Platz drei und die Qualifizierung für die International Rounds an Heidelberg gegangen. Damit sind wir auf einem dennoch fantastischen Platz 4 gelandet.

    Den ersten Platz hat die Bucerius Law School erreichen können, gefolgt von der Humboldt-Universität zu Berlin als Platz zwei. Trotz allem gingen wir nicht leer aus, denn Nadine bekam den in Ehren von Christian Tomuschat vergebenen, Best Advocacy-Award. Außerdem haben Jasmin und Nadine jeweils einen Award für Platzierungen unter den Top 10-Oralists gewonnen.

    Natürlich waren wir ein bisschen enttäuscht, dass es für uns nicht für den Einzug in die International Rounds gereicht hat. Dennoch hatten wir eine tolle Zeit in Berlin. Wir haben viele Erfahrungen gesammelt, sind in Kontakt mit den verschiedenen Richterinnen und Richtern sowie Teams gekommen und sind alle über uns hinausgewachsen.

    Abschließend ist zu sagen, dass wir die ereignisreiche und prägende Woche in Berlin wohl nie vergessen werden.

    International Rounds (08. April bis 15. April 2023)

    Nachdem wir in Berlin ausgeschieden sind, war unsere Jessup-Reise allerdings noch nicht vorbei. Dank unserer Sponsoren und dem Engagement unserer Coaches konnten wir als Bailiffs (Gerichtshelfer) zu den International Rounds nach Washington, D.C. fliegen.

    Insgesamt versammelten sich 135 Teams aus über 80 verschiedenen Ländern im Hyatt Regency im Capitol Hill. Doch bevor es für die Teams mit dem Wettbewerb losging, begann schon unsere erste Schicht am 07. April 2023. Gemeinsam mit den anderen Bailiffs halfen wir beim Aufbau der Willkommens-Veranstaltung. Zum ersten Mal konnten wir einen Blick hinter die Kulissen werfen und uns ein Bild davon machen, wie viel Arbeit, auch schon vor Beginn einer einzigen Runde, in den Wettbewerb fließt.

    Am 09. April um 11 Uhr startete unsere erste Schicht als Bailiffs. Nach der Einweisung hatten die meisten von uns auch schon ihre erste Runde. Jeder wurde einem Raum zugeteilt und begrüßte zunächst die Teams dort, wenn sie schon da waren. Dadurch konnte man sich mit diesen schon vertraut machen und wenn man das ein oder andere Team mehrfach bailiffen durfte, lernte man sich immer besser kennen und knüpfte Kontakte.

    Die Richterinnen und Richter der einzelnen Runden waren überwiegend Jessup-Alumni und Personen, die auf unterschiedlichste Weisen mit dem Jessup oder dem Völkerrecht verbunden sind. Viele kannten sich gegenseitig durch gemeinsames Antreten oder durch langjährige Teilnahme als Richterin oder Richter. Diesen Eindruck der Vertrautheit und Freundschaft auf der Richterbank konnte man nur hinter den Kulissen gewinnen. Da wir selbst auch nicht teilnahmen, konnte man sich zudem, wenn es zeitlich möglich war, immer mit den Richterinnen und Richtern austauschen und einen besseren Eindruck über die unterschiedlichen Personen, Werdegänge und Kulturen gewinnen.

    Besonders spannend war es, innerhalb der Runden die diversen Argumentationen und Schwerpunkte zu unserem Fall zu verfolgen. Hierbei konnten wir feststellen, dass sowohl die Richterinnen und Richter als auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterschiedlichste Ansätze und Rechtsauffassungen anführten.

    Im Anschluss der Runden konnten wir dann teilweise den Deliberations – also den Beratungen – der Richterinnen und Richter beiwohnen. Hierbei konnten wir einen vertieften Einblick in die unterschiedlichsten Bewertungskriterien der Richterinnen und Richter gewinnen und lernen, was für diese ganz individuell einen guten Oralist ausmacht.

    Nach insgesamt vier Tagen der Preliminary Rounds wurden am Abend des 12. Aprils die Teams verkündet, welche in die nächsten Runden gekommen sind. Dabei wurden zunächst die Top-16 Teams genannt, unter denen sich sowohl die Bucerius Law School als auch die Universität Heidelberg wiederfinden konnten.

    Innerhalb der Advanced Rounds stieg das Niveau mit jeder Ausscheidung stetig an. Am Abend des 13. Aprils wurden die Teams bekannt gegeben, die es in die Octo-Finals geschafft haben. Leider zählte kein deutsches Team dazu.

    Am 14. April wurden die Octo-Finals,Quater-Finals und zuletzt Semi-Finals ausgetragen. Danach stand fest, welche der zahlreichen Teams sich im Finale begegnen sollten – die Universität von Amsterdam (Niederlande) und die Universität Peking (China). Nach der Bekanntgabe der Finalisten fand der Go National Ball statt, bei dem alle Teams in traditionsreichen Kostümen ihrer Länder auftraten. Dabei konnten wir mit all den Teams und Richterinnen und Richtern gemeinsam den Jessup, die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede feiern.

    Zu guter Letzt konnte Jasmin im Finale als Bailiff auftreten. Dieses Match entschied die Universität von Amsterdam für sich und gewann somit den Jessup Cup 2023. Mit der Gala am Abend des 15. Aprils endete der Jessup 2023, mit Preisen, Reden und viel Vorfreude auf das nächste Jahr.

    Damit ging eine unfassbar schöne, lehrreiche und durchaus nicht immer stressfreie Phase unseres Lebens zu Ende. Aus dem Jessup konnte jede und jeder von uns so viel wie wohl aus keiner anderen universitären Veranstaltung mitnehmen sowie Kontakte aus überall in der Welt knüpfen.

    Daher müssen wir nur noch eins tun: Wir sagen Dankeschöööööööööööön!

    Natürlich in erster Linie unseren herausragenden Headcoaches Henning (Büttner) und Moritz (Rhades), welche (sowohl auf akademischer als auch persönlicher Ebene) immer für uns da waren und uns mehr als ein halbes Jahr begleitet und motiviert haben, über uns selbst hinauszuwachsen.

    Ein weiterer Dank für die herausragende Unterstützung geht an: Daniel McCarthy, Leo Ubben, Felix Telschow, Cora Masche, Liv Christiansen, Dr. Erik van Doorn, David Schenk, Dr. Moritz von Rochow, Farnam Mofakhami, Nic Strönisch, Dr. Tobias Thienel, Lea-Mareike Broekmann, Till Günther, Alea Kobbe, Maximilian Jacob, Fabian Richter, Philine Brinks, Gothia Heid, Nele Grehn, Mariam Makaridze und Dr. Kenneth Chan.

    Zudem bedanken wir uns von ganzem Herzen bei dem gesamten WSI und insbesondere beim Direktorium – Frau Prof. Dr. Nele Matz-Lück und Herrn Prof. Dr. Andreas von Arnauld.

    Dankbar sind wir auch für all die Mittel, welche uns zur Verfügung gestellt wurden. Darunter zählt unser eigenes Büro, Monitore und die ganze Zeit, die jede und jeder Einzelne für uns aufgeopfert hat, um Fragen und Probleme mit uns zu besprechen. Danke wollen wir auch dafür sagen, dass wir mit offenen Armen im WSI und in jedem Büro aufgenommen wurden. Das ist nicht selbstverständlich und daher besonders schätzenswert.

    Solltest du als Leserin oder Leser nun darüber nachdenken, ob der Jessup für dich infrage kommt, können wir vier dir nur sagen: JA! Der Jessup ist definitiv die beste Entscheidung für alle Völkerrechtsinteressierten.

    Team 2022

    Bevor wir beginnen, über unsere Erfahrungen beim Philip C. Jessup Moot Court 2022 zu berichten, möchten wir zwei Fragen vorab beantworten: Ja, der Wettbewerb fand online statt; und ja, natürlich hätten wir uns trotzdem wieder angemeldet, auch wenn wir es von vornherein gewusst hätten.

    Die erste Vorbereitungsphase

    Zunächst aber starteten wir am 13. September 2021 mit der Hoffnung, bei den nationalen Runden in Heidelberg in Präsenz unsere Plädoyers (Pleadings) vortragen zu dürfen und erwarteten gespannt die Veröffentlichung des Sachverhalts. Denn bis zum Wettbewerb lag noch ein langer, teils anstrengender, aber auch ein sehr interessanter und inspirierender Weg vor uns.

    Die erste Hürde, auf die wir von nun an hinarbeiteten, war die Abgabe der Schriftsätze (Memorials) am 12. Januar 2022. In den ersten Wochen machten wir uns mit dem Sachverhalt und den aufgeworfenen Themenschwerpunkten vertraut. Antara (Applicant) und Ravaria (Respondent) stritten um die Einflussnahme in ein Unabhängigkeitsreferendum durch Desinformation mithilfe eines Botnets und deren Zurechnung sowie entsprechende Gegenmaßnahmen. Darüber hinaus sollte diskutiert werden, inwiefern Beweisdokumente, die bei einem Unfall einer Diplomatin auftauchten, verwertet werden dürfen, und ob die Sperrung eines (mehr oder weniger) problematischen Social Media Accounts auf der Grundlage von Desinformation unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten gerechtfertigt ist.

    Neben der Ausarbeitung der Memorials fingen wir früh an, einige Pleadings zu üben, die insbesondere die Logik unserer Argumente, aber auch unsere Nerven immer wieder auf die Probe stellten. Unser Team zeichnete aus, dass wir uns von verschiedenen Blickpunkten an die völkerrechtlichen Fragen wagten: Zwei von uns sind IPIR-Studierende, unsere „Expertin“ hatte bereits den Völkerrechtsschwerpunkt abgeschlossen und die anderen hatten bisher nur wenig Erfahrungen mit internationalem Recht. Dies führte jedoch umso mehr zu kreativen und (mehr oder weniger) geistreichen Ideen, die wir in unserem gemeinsamen Büro diskutierten, verfeinerten, häufig aber auch wieder verwarfen. Das Büro, das uns durch die großartige Unterstützung des Walther-Schücking-Instituts zur Verfügung stand, wurde insbesondere in der „heißen Phase“ vor Abgabe der Memorials zu einem zwischenzeitlichen Zuhause – immer begleitet vom Surren des Heizlüfters, denn zwischen Weihnachten und Neujahr werden die Heizungen der CAU heruntergefahren. Am 12. Januar 2022 war dann die erste Hürde genommen – die Memorials waren rechtzeitig und ohne „penalty points“ abgegeben worden.

    Die Pleadingphase

    Nach ein paar Tagen Erholung begannen wir schließlich mit der zweiten und entscheidenden Vorbereitungsphase: der Pleadingphase. Das bedeutete von nun an jeden Wochentag ein Pleading, das Feilen an unseren Argumenten sowie rhetorischen Fähigkeiten und weitere Recherche von Details. Mittlerweile wussten wir auch, dass die National Rounds online stattfinden sollten, sodass wir von Beginn an Online-Pleadings probten. Den Abschluss bildete die Generalprobe am 21. Februar 2022 nach der wir uns sicher sein konnten: Wir waren bereit für den Wettbewerb.

    Die Probepleadings wären nicht möglich gewesen ohne die zahlreiche Unterstützung verschiedener Proberichter*innen. An dieser Stelle möchten wir uns daher herzlich bei den Anwälten Dr. Fiete Kalscheuer und Dr. Jan-Philipp Redder von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein, Malte Lück, Jan Schipkowski und Dr. Christian Vahl von der Kanzlei Ruge Purrucker Makowski RPM, bei Prof.‘in Kerstin von der Decken, Prof. Florian Becker und Prof. Sebastian Graf von Kielmannsegg sowie bei allen Mitarbeiter*innen und Freund*innen des WSI, die uns bei unserer Vorbereitung auf den Jessup unterstützt haben.

    Die National Rounds (23. – 26. Februar 2022)

    Der Wettbewerb begann für uns am Mittwochnachmittag mit einem Treffen mit unseren Coaches im WSI. Von dort aus durften wir in den nächsten Tagen den Online-Wettbewerb bestreiten. Am Mittwochabend wurde es dann wie gewohnt spät, da wir uns mit den Memorials der gegnerischen Teams auseinandersetzen durften, um uns auf die Begegnungen vorzubereiten. Allerdings musste auch an genügend Schlaf gedacht werden, denn sowohl am Donnerstag als auch am Freitag sollten wir bereits um 8 Uhr zum Pleading antreten. Am Freitagmittag hatten wir schließlich alle unsere vier Vorrunden-Matches absolviert und vier ganz unterschiedliche Begegnungen lagen hinter uns. Mal gab es weniger Fragen, mal wurden wir mit Fragen gelöchert und wieder ein anderes Mal forderte uns das gegnerische Team durch ganz neue Argumente. Wir freuten uns auf einen halben Tag Ruhe nach zwei anstrengenden und sehr aufregenden Tagen. An einen Mittagsschlaf war jedoch trotzdem nicht zu denken, denn wir fieberten schon dem Announcement Dinner entgegen – schließlich wollten wir wissen, ob wir es in das Achtelfinale geschafft hatten. Und tatsächlich: Als unser Team als eines der Achtelfinalisten genannt wurde, brach ausgelassener Jubel in unserem zum Gemeinschaftsraum umfunktionierten Seminarraum aus. Wir hatten tatsächlich die nächste Runde erreicht!

    Die Euphorie hatte noch nicht nachgelassen, da waren wir auch schon wieder im Vorbereitungsmodus. Unser gegnerisches Team kannten wir schon aus der Vorrunde – allerdings waren nun die Rollen des Applicants und Respondents vertauscht. Wir steckten noch einmal alle Reserven in die Vorbereitung, denn es fehlte nur noch ein Sieg zum Halbfinale und damit zur Qualifikation für die International Rounds. Am nächsten Morgen war die Anspannung entsprechend hoch und schlug leider nach dem Match in Enttäuschung um. Diesmal hatte das andere Team gewonnen, sodass der Wettbewerb für uns zu Ende war.

    Nichtsdestotrotz nutzten wir den gemeinsamen Abend nach vier Tagen National Rounds mit durchlebten Höhen und Tiefen, um das gemeinsame Erlebnis Jessup 2022 gebührend abzuschließen. Denn der Jessup war mehr als der Wettbewerb: Ein halbes Jahr intensiver Teamarbeit hatten wir hinter uns, das uns zusammengeschweißt hat, in dem wir unglaublich viel gelernt und viele Erfahrungen gesammelt haben. Mit etwas Abstand blicken wir daher mit positiven Gefühlen und auch etwas Stolz auf den Jessup Moot Court 2022 zurück. In der Woche nach dem Wettbewerb erfuhren wir dann noch unsere endgültige Platzierung: Mit dem 5. Platz waren wir mehr als zufrieden.

    Wir möchten uns zum Abschluss bei den Menschen bedanken, ohne die unsere Erfahrungen nicht hätten stattfinden können. Zuallererst gilt unser Dank unseren Coaches Moritz von Rochow, Alea Kobbe, Albert Schlosser, Farnam Mofakhami, Hannah Strewe und Lea-Carlotta Laux. Danke, dass ihr immer ein offenes Ohr für unsere Fragen hattet, uns immer unterstützt habt und fortwährend unser Selbstbewusstsein gestärkt habt!

    Darüber hinaus möchten wir den Direktor*innen des WSI Prof.‘in Kerstin von der Decken, Prof. Andreas von Arnauld und Prof.‘in Nele Matz-Lück danken. Nicht nur die Bereitstellung eines Büros im WSI und die vielfältige, zeitaufwendige Unterstützung durch Mitarbeiter*innen, sondern auch das Gefühl, immer auf diese Unterstützung zählen zu können, haben uns ungemein geholfen.

    So endet ein intensives halbes Jahr Jessup Moot Court, auf das wir in Zukunft sicherlich immer wieder sehr gerne zurückblicken werden. Und allen, die schon einmal daran gedacht haben teilzunehmen, sei gesagt: Es lohnt sich! Ergreift die Chance, die ihr habt und erlebt ein intensives und super spannendes Jessup-Semester!

    Team 2021

    Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer („Mooties“) 2021 (von links):

    Farnam Mofakhami, Albert Schlosser, Alea Kobbe, Hannah Strewe.

    Albert Schlosser bei den National Rounds 2021.

    Alea Kobbe bei den International Rounds 2021.

    Vorbereitungen

    Im Jahr 2020 sorgte die COVID-19-Pandemie dafür, dass die Studienbedingungen sich drastisch änderten. Doch der Jessup Moot Court sollte auch trotz einer Pandemie nicht ausfallen. So erreichte uns am 11. September 2020 der Sachverhalt, der von der International Law Students Association (ILSA) für den Wettbewerb 2020/21 veröffentlicht wurde. Im Zentrum standen dabei Streitigkeiten im Gebiet des Völkerrechts zwischen den fiktiven Staaten Aprepluya (Applicant) und Ranovstayo (Respondent). Dabei ging es vorwiegend um Einreisebeschränkungen während der fiktiven Pandemie „J-VID 18“ sowie um die Labortechnikerin Keinblat Vormund, die Asyl in einem Konsulat erhielt und später beim Abschuss eines Zivilflugzeugs ums Leben kam.

    In den folgenden Monaten setzten wir uns neugierig und intensiv mit aktuellen Fragen des internationalen Gesundheitsrechts, der Staatenverantwortlichkeit, des Diplomaten- und Konsularrechts, des Asylrechts, der Zuständigkeiten des Internationalen Gerichtshofs, des internationalen Luftfahrtrechts und des Rechts auf Selbstverteidigung auseinander.

    Eine Besonderheit in unserem Team war, dass wir alle noch ,,Neulinge“ im Völkerrecht waren. Diese Gemeinsamkeit ließ uns allerdings in der intensiven Phase der Erarbeitung der Schriftsätze (Memorials) nur noch enger zusammenwachsen. Trotz der Coronapandemie hatten wir dank der uns ermöglichten Nutzung von Büros, der umfangreichen Fachbibliothek und des freundlichen Austausch mit Mitarbeiter:innen des WSI vergleichsweise angenehme Umstände für die Recherche und das Schreiben der Memorials.

    Nachdem unsere fertigen Memorials am 6. Januar 2021 abgegeben wurden, begann nach einer kurzen Entspannungspause das Training der mündlichen Plädoyers (Pleadings). Als Schwierigkeiten erwiesen sich dabei zunächst die Tatsachen, dass sich kurzfristig in unserem Team die spätere Konstellation aus drei Plädierenden ergab und die Probepleadings nur online per Videokonferenz stattfinden konnten. Mit diesen Bedingungen fanden wir uns jedoch schnell zurecht und erhielten beim Training und auch bei der Verfeinerung der Pleadings tolle Unterstützung aus der WSI-Familie. Am 22. Februar konnten wir dann bei unserer Generalprobe den frisch errichteten Multimediaraum des WSI einweihen und unsere Pleadings bei einer Online-Veranstaltung ein letztes Mal vor den Wettbewerbsrunden üben. Somit gingen wir trainiert und motiviert in die National Rounds.

    Wir bedanken uns für ihre Zeit, ihr Feedback und ihre Unterstützung in der Vorbereitungsphase bei den Rechtsanwälten Sebastian Wuschka, Dr. Richard Happ und Tim Rauschning von der Kanzlei Luther, den Rechtsanwält:innen Malte Lück, Sigrid Graw und Marius Potthoff von der Kanzlei Ruge Purrucker Makowski RPM, der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Liv Christiansen, Prof. Dr. Florian Becker, Prof. Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg, dem ehemaligen Richter am internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien Christoph Flügge sowie bei der gesamten WSI-Familie und ihren Freund:innen.

    National Rounds (24. Februar bis 27. Februar 2021)

    Aufgrund der COVID-19-Pandemie mussten auch die National Rounds virtuell stattfinden. Dafür durften wir uns mit unseren Coaches im WSI zusammenfinden und konnten die Tage des Wettbewerbs, anstatt aus dem eigenen Wohnzimmer, doch noch als gemeinsame Erfahrung verbringen. Natürlich fanden die gemeinsamen Wettbewerbstage „coronakonform“ mit viel Abstand und Masken sowie in Absprache mit der Universität statt.

    Am Mittwochabend wurden die National Rounds offiziell eröffnet, woraufhin wir die Memorials unserer Gegnerteams erhielten und uns bis in den späten Abend eifrig auf die nächsten Duelle vorbereiteten.
    Am Donnerstagmorgen fand dann gleich das erste Duell unserer Applicants aus dem Multimediaraum des WSI gegen unsere virtuellen Gastgeber:innen der Friederich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg statt. Am Nachmittag desselben Tages waren dann zum ersten Mal unsere Respondents gegen die Ruhr-Universität Bochum an der Reihe. Am Abend bereiteten wir uns noch auf den nächsten Tag vor, bevor wir uns über wohlverdienten, aber dennoch kurzen Schlaf freuen durften. Am Freitagmorgen traten direkt aufeinanderfolgend unsere Applicants gegen die Georg-August-Universität Göttingen und unsere Respondents gegen die Universität Hamburg an. Daher konnten wir uns den Rest des Tages bis zum Announcement Dinner ausruhen.

    Auch wenn die Duelle für uns in den gewohnten Räumen des WSI stattfanden, waren die Vorrundenduelle in den National Rounds für uns trotzdem sehr aufregend und beeindruckend. Und obwohl die Reiseerfahrung pandemiebedingt entfiel, war es ebenso schön, während dieser Tage die Unterstützung unserer Coaches und der gesamten WSI-Familie vor Ort zu spüren. 
    Beim Announcement Dinner hatten wir noch die Hoffnung, uns für die nächste Runde qualifizieren zu können, weshalb etwas Enttäuschung aufkam, als unsere Teamnummer nicht genannt wurde. Doch trotzdem machten wir noch das Beste aus dem Abend und konnten uns am Folgetag nach den Preisverleihungen in Breakout-Rooms mit Judges, Coaches und Mooties der anderen Universitäten austauschen, die ebenso wie wir diese außergewöhnliche Erfahrung gemacht haben.

    Uns war dennoch bewusst, dass unsere Jessuperfahrung damit noch nicht ihr Ende fand. Zwar würden normalerweise nur die drei bestplatzierten Teams der National Rounds für die International Rounds in Washington D.C. qualifiziert sein. Doch da es absehbar war, dass die International Rounds auch nur virtuell stattfinden konnten, durften erstmalig alle weltweit angemeldeten Teams an den International Rounds teilnehmen.

    International Rounds (9. März bis 18. April 2021)

    Im Anschluss an die National Rounds genossen wir erstmal ein paar freie Tage, um das Schlafdefizit des Wochenendes und der vergangenen Wochen wieder aufzuholen. Wieder etwas frischer und voller Neugier auf die bevorstehenden Begegnungen mit internationalen Teams starteten wir am 09. März 2021 in die Global Rounds. Als erstes Team des WSI seit über zehn Jahren kam uns diese Ehre zuteil – und im Nachhinein war es für uns der vielleicht sogar spannendste Part des gesamten Jessup. Angefangen haben wir mit zwei Exhibtion Rounds gegen ein Team aus Indien und eines aus Bangladesch, wobei die letzteren nicht zum Pleading aufgetaucht sind. Insgesamt gab es immer mal wieder kleine Nervenkitzel dieser Art: Mal tauchte ein Richter nicht auf, ein anderes Mal brach das Internet unserer Gegner:innen ab oder unser Team hatte „technical difficulties“ (inoffizielles Wort des Jessup 2021) und schaffte es gerade noch rechtzeitig zum Pleading. Trotz all dieser kleinen Umstände waren die Pleadings großartig und haben immer wieder aufs Neue Freude bereitet. Wann sonst hat man im Studium mal die Möglichkeit, juristische Argumente mit anderen Studierenden aus Indien, den USA, Estland, Russland, Türkei, Rumänien und China auszutauschen? Und auch die Richter:innenbank war jedes Mal bunt durchmischt. Wir durften in Kontakt kommen mit Anwält:innen und Professor:innen aus aller Welt, einer Verteidigerin am IStGH, einer Special Assistant United States Attorney, einer ehemaligen Executive Director der ILSA und vielen anderen spannenden Menschen. Schon allein dafür hat sich all die Kraft und Aufregung der letzten Monate gelohnt!

    Nach den Exhibition Rounds, die nur der Übung dienten, und den darauffolgenden vier Duellen während der Preliminary Rounds hieß es hoffen und warten. Durch den internationalen Charakter kam es immer mal wieder zu ungewohnten Zeiten und so saßen wir eines Sonntagmorgens um 01.00 Uhr jeweils vor unseren Laptops, um auf die Ergebnisse der ersten Runde zu warten. Die Teams, die weiterkamen, wurden jeweils nach Ländern aufgerufen und spätestens als „Germany“ an der Reihe war, konnte uns nichts mehr auf den Stühlen halten, denn: Wir waren weiter! Damit hatten wir nicht gerechnet und umso ausgelassener war unsere Stimmung nach der Verkündung. Gleichzeitig bedeutete das aber auch, dass wir nochmal gegen vier weitere Teams antreten mussten. Zwei unserer Matches während der White&Case Advanced Rounds fielen sogar auf Ostersonn- und -montag. Aber auch das war irgendwie eine schöne Lehre des Jessups: Dass in der Welt nicht immer alles auf Europa oder die christliche Kultur zentriert ist und ein Pleading dann auch mal am höchsten christlichen Feiertag stattfindet.

    Letztendlich haben wir es international auf Platz 76 von über 700 teilnehmenden Teams geschafft. Natürlich fragt man sich im Nachgang immer „Woran hat es gelegen?“ und es gab sicherlich einige Momente, in denen wir uns ein noch besseres Ergebnis gewünscht hätten. Mit mittlerweile einigen Wochen Abstand bleibt jedoch nur noch ein Gefühl zurück, und das würden wir als tiefen Stolz bezeichnen. Wir haben es geschafft! Und zwar trotz Corona, das nicht nur persönlich belastend war, sondern auch den Kontakt zu unseren Coaches auf Online-Treffen und Telefonate beschränkt hat. Trotz der Situation, dass wir uns sechs Wochen vor den National Rounds auf eine neue Pleadingkonstellation einstellen mussten und eine Person spontan für die Applicant- und Respondent-Seite auftrat. Aber selbst, wenn all das nicht gewesen wäre, bleibt immer noch der unermessliche Erfahrungs- und Wissenszuwachs im letzten Dreivierteljahr, der stolz und glücklich zugleich macht.

    Daher bleibt uns jetzt nur noch eins zu tun: Danke sagen!

    Zu allererst an unsere unvergleichlichen Coaches Cora Masche als Headcoach sowie unsere Studentcoaches Maximilian Jacob, Lukas Jürgensen und Fabian Richter. Danke, dass ihr immer für uns da wart, dass ihr ein halbes Jahr unsere mehr oder weniger glorreichen geistigen Ergüsse ertragen und uns trotzdem immer weiter vorangebracht habt!

    Ein großer Dank gilt weiterhin dem WSI. Danke an die Direktori:innen Prof.‘in von der Decken, Prof.‘in Matz-Lück und Prof. von Arnauld, dass Sie dieses Projekt mit allen Mitteln, zwei eigenen Büros, ihren Angestellten und vielem mehr überhaupt ermöglicht haben! Weiterhin kam ein nicht unerheblicher Teil an Unterstützung von den Wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen. Egal ob in den gemeinsamen Mittagspausen (damals, als es noch möglich war) oder später während der Pleadingphase per Videokonferenz – eure Gedanken zu unseren Claims haben uns inhaltlich ungemein weitergebracht.

    Würden wir den Jessup nochmal machen? Ein zweites Mal wohl eher nicht. Aber allen, die überlegen, selbst einmal daran teilzunehmen, sei gesagt: Es ist die Chance eures Lebens (oder zumindest eures Studiums) – ergreift sie!

    Team 2020

    Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer („Mooties“) 2020:

    Oben; v.l.n.r.: Lea Mareike Broekmann, Lukas Jürgensen & Fabian Richter.

    Unten; v.l.n.r.: Lea-Carlotta Laux & Christoffer Soyka.

    Vorbereitungen

    Am 20. September 2019, eine Woche später als angekündigt, veröffentlichte die International Law Students Association endlich den von uns heiß ersehnten „Case Concerning the Helian Hyacinth“. Der Sachverhalt betraf völkerrechtliche Streitigkeiten zwischen den beiden fiktiven Staaten Adawa (Applicant) und Rasasa (Respondent).

    So stritten die Staaten über die Nachfolge des einen Staates in ein von seinem Vorgänger geschlossenes Waffenstillstandsabkommen, welches die Jurisdiktion des Internationalen Gerichtshofes begründete, sowie um die Völkerrechtskonformität eines autonomen Waffensystems, das in einer Grenzregion gegen private Milizen eingesetzt wurde. Streitgegenstand war weiter die Erhebung von Zöllen auf Erzeugnisse der wertvollen namensgebenden Hyazinthen, der „Helian Hyacinth“, die ausschließlich in der fiktiven Region „Crosinia“ vorkommen. Darüber hinaus ging es um die Rechtmäßigkeit der Festnahme der Außenministerin von Rasasa durch Adawa auf Grundlage eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofes.

    Der Fall ermöglichte uns die Auseinandersetzung mit diversen, spannenden und aktuellen völkerrechtlichen Problematiken, z.B. mit dem Recht der Staatennachfolge in Verträge, Menschenrechten, Humanitärem Völkerrecht, dem Umgang mit autonomen Waffensystemen, multi-fora litigation, internationalem Wirtschaftsrecht und dem Spannungsverhältnis von Immunitäten und Auslieferungsverpflichtungen.

    Von September bis Mitte Januar arbeiteten wir fast täglich an unseren Schriftsätzen. Während wir – zugegebenermaßen – etwas gemäßigter starteten (drei der Teammitglieder hatten bis dato keine völkerrechtlichen Vorkenntnisse), wurde insbesondere die Zeit ab Dezember äußerst intensiv. Bis zur Abgabe der Schriftsätze am 13. Januar 2020 verbrachten wir so manche Nacht am Institut, was uns als Team enger zusammenwachsen ließ.

    Nach einer kurzen Erholungsphase ging es mit dem zweiten Teil des Wettbewerbs – den Vorbereitungen für die mündlichen Verhandlungen – weiter. Jeden Tag trugen wir unsere Plädoyers vor Mitarbeiter*innen und Freund*innen des Walther-Schücking-Instituts vor, die für uns als Richter*innen agierten. Durch diesen Input konnten wir unsere Recherchen zielgerichtet fortführen und unser Plädoyer täglich verfeinern. Ende Februar fuhren wir für ein Intensiv-Wochenende in das mit der juristischen Fakultät verbundene Otto-Bagge-Kolleg in Sehlendorf. Dies war äußerst lehrreich und half uns, an einzelnen Schwachpunkten gezielt zu arbeiten, wobei der Spaß nie zu kurz kam.

    Kurz vor Beginn des Wettbewerbs durften wir unser Können in der Kieler Kanzlei Dres. Ruge Purrucker Makowski RPM unter Beweis stellen. Die Möglichkeit, außerhalb der gewohnten Wände des Instituts seine Plädoyers vorstellen zu können, war eine besondere Erfahrung und spätestens ab diesem Zeitpunkt merkten wir, dass der Wettkampf kurz bevorstand. Eine öffentliche Generalprobe fand in den Räumlichkeiten des Walther-Schücking-Instituts statt. Wir möchten uns herzlich bei Frau Prof. von der Decken, Herrn Prof. Becker und Frau Christiansen, sowie Herrn Dr. Vahl, Herrn Lück und Herrn Dr. Kornmacher sowie dem gesamten Walther-Schücking-Institut für ihr wertvolles Feedback, ihr Engagement und ihre Zeit bedanken.

    Diese intensive mündliche Phase hat uns ermöglicht, mit dem Gefühl, gut vorbereitet zu sein, nach Göttingen zu fahren.

    National Rounds vom 04. bis 07. März 2020 in Göttingen

    Wir reisten bereits am Dienstag, den 03. März, mit dem Zug an, um in Ruhe unsere Pension beziehen zu können sowie Göttingen zu erkunden. Am Mittwochabend wurden die deutschen National Rounds schließlich bei einem Empfang im Rathaus feierlich eröffnet (Welcome Reception). Der Höhepunkt des Abends bestand in der Verkündung der Paarungen der zwei kommenden Tage. Zurück in der Pension wurden die gegnerischen Schriftsätze gesichtet, um sich ideal auf die Verhandlungen vorbereiten zu können.

    Die Vorrunden wurden in einem Gebäude der Georg-August-Universität Göttingen ausgetragen. Am Donnerstagvormittag fand das erste Pleading gegen das Applicant Team der Universität Passau statt, nachmittags trat unser Applicant gegen das Team der Universität Leipzig an. Die Verhandlungen am Donnerstag gaben uns ein gutes Gefühl und so starteten wir mit viel Motivation in die Verhandlungen am Freitag. Morgens trat unser Respondent gegen die Ruhr-Universität Bochum an und nachmittags traf unser Applicant auf das Team der Humboldt-Universität zu Berlin.

    Gespannt warteten wir am Freitagabend beim Announcement-Dinner auf die Verkündung der Teams, die sich für das Viertelfinale qualifiziert hatten. Leider wurde unsere Teamnummer nicht aufgerufen, was nach einem halben Jahr Arbeit sowie spannenden und anspruchsvollen Pleadings während des Wettbewerbs sehr enttäuschend war. Dennoch gab uns die anschließende Party die Möglichkeit, auf andere Gedanken zu kommen und andere Teams und die Judges näher kennenzulernen.

    Am Samstag besuchten wir sowohl das Halbfinale als auch das Finale, welches – dem Anlass angemessen und eindrücklich von der Atmosphäre her – in der Bibliothekshalle der Paulinerkirche stattfand. Im Final konnte sich die Bucerius Law School (Hamburg) gegen die Hertie School of Governance (Berlin) durchsetzen. Das abendliche Championship Dinner war ein gelungener Abschluss der gesamten Veranstaltung.

    Fazit

    Der Jessup Moot Court war für uns alle eine sehr intensive und unvergessliche Zeit. Jeden Tag über Monate hinweg eng im Team zusammenzuarbeiten hat uns vor Herausforderungen und unsere Konfliktfähigkeit auf die Probe gestellt, aber auch zusammengeschweißt. Und am Ende steht eine Erkenntnis: Im Team kann ich das schaffen, was ich alleine nicht kann!

    Es war herausfordernd aber stets lehrreich, sich so intensiv mit bestimmten völkerrechtlichen Fragestellungen beschäftigen und darüber austauschen zu dürfen. Darüber hinaus konnten wir unsere Fremdsprachenkenntnisse und rhetorischen Fähigkeiten enorm erweitern – solch eine Möglichkeit hätte sich im Studium sonst nicht geboten. Jedes Teammitglied konnte sich persönlich weiterentwickeln.

    Wir möchten uns für diese Erfahrung herzlich bei unseren Coaches bedanken. Henning Büttner, Nora Harder, Nele Danschacher, Lilo Rösch und Alexander Grimmig; danke, dass ihr immer an uns geglaubt habt, uns stets bestärkt habt und jedem Teammitglied die Unterstützung gegeben habt, die im konkreten Moment notwendig war. Auch, wenn es uns manchmal schwerfiel, euch zu glauben, wenn es hieß: „Ihr habt wirklich Potenzial!“, habt ihr uns stets neu motivieren und unseren Kampfgeist entfachen können. Wir schätzen sehr, wie viel Zeit und Mühe ihr investiert habt! Und wir freuen uns, unsere Erfahrungen an kommende Teams weitergeben zu dürfen.

    Unser Dank gilt außerdem den Professor*innen und Mitarbeiter*innen des Walther-Schücking-Institutes für ihre vielfältige Unterstützung bei der Vorbereitung des Wettbewerbs sowie unseren Sponsoren der Brunswiker Stiftung sowie dem Alumni und Freunde der CAU e.V. für die großzügige finanzielle Unterstützung, ohne die eine solch gründliche Vorbereitung und umfassende Weiterbildung nicht möglich gewesen wäre.

    Team 2019

    v.l.n.r.: Nikolaus Koch (Coach), Maximilian Jacob, Lilo Rösch, Liv Christiansen (Coach), Nele Danschacher, Alisa Kerschbaum, Alena Kunstreich (Studentcoach), Alexander Grimmig, Lea Paustian (Studentcoach).

    Der Philip C. Jessup International Law Moot Court feierte dieses Jahr sein 60-jähriges Bestehen. 1959 begründet, ist er der teilnehmerreichste und älteste völkerrechtliche Moot Court weltweit. Etwa 1.500 Studierende von über 700 Universitäten nehmen jährlich daran teil, so auch das Walther-Schücking-Institut (WSI) für Internationales Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

    Vorbereitungen

    Am 15. September 2018 veröffentlichte die International Law Students Association (ILSA) den letztjährigen Sachverhalt. The Case Concerning the Kayleff Yak betraf eine Streitigkeit zwischen den beiden fiktiven Staaten Aurok (Applicant) und Rakkab (Respondent). Streitgegenstand war eine Herde grenzüberschreitend migrierender und „majestätischer“ Yak.

    Der Fall hielt viele aktuelle völkerrechtliche Probleme bereit, so u.a. die Staatenverantwortlichkeit für von Unternehmen verursachte Umweltschäden, die kommerzielle Nutzung traditionellen Wissens indigener Völker und die Verletzung kultureller und religiöser Menschenrechte.

    Grundsätzlich setzt sich der Wettbewerb aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen – ganz wie ein „echtes“ Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Insbesondere die Zeit bis zur Abgabe der Schriftsätze Anfang Januar war sehr intensiv und ließ uns als Team eng zusammenwachsen.

    Nach einer kurzen „Verschnaufpause“ bereiteten wir uns dann auf den zweiten Teil, die mündlichen Verhandlungen, vor, die Ende Februar stattfanden. Neben weiteren Recherchen übten und verfeinerten wir unsere Plädoyers vor wechselnden „Probe-RichterInnen“. Dabei waren uns vor allem die MitarbeiterInnen und FreundInnen des Walther-Schücking-Instituts eine große Unterstützung. Für zwei Intensiv-Trainings fuhren wir jeweils ein paar Tage in das mit der juristischen Fakultät verbundene Otto-Bagge-Kolleg in Sehlendorf, wo wir nicht nur Vieles gelernt haben, sondern auch viel Spaß hatten.

    Kurz vor Beginn des Wettbewerbs hatten wir dann zwei Mal die Gelegenheit, außerhalb des gewohnten Umfeldes zu verhandeln. Die erste Generalprobe in der Kanzlei Dres. Ruge Purrucker Makowski RPM war für uns eine tolle Möglichkeit unser Können zu testen. Eine zweite, öffentliche Generalprobe fand in den Räumlichkeiten des Walther-Schücking-Instituts statt. Wir möchten uns sehr herzlich bei den Rechtsanwälten Herrn Lück, Herrn Dr. Vahl sowie Frau Dr. Bork, Richterin am OVG, als auch bei Frau Prof. von der Decken, Herrn Prof. Becker und Frau Wiebke Staff für diese wertvollen und lehrreichen Gelegenheiten, für ihre Zeit, ihr Engagement und ihr wertvolles Feedback bedanken.

    National Rounds 20. – 24. Februar 2019

    Die Anreise nach Hamburg gestaltete sich für uns glücklicherweise recht kurz – Mittwochmittag bezogen wir unsere Ferienwohnung, damit wir uns dort weiterhin gemeinsam auf die anstehenden Verhandlungen der nächsten Tage vorbereiten konnten. Am Mittwochabend wurden die nationalen Vorrunden bei einem Empfang in der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek feierlich eröffnet. Im Anschluss haben wir voller Vorfreude die Schriftsätze unserer KonkurrentInnen entgegengenommen.

    Die deutschen Runden fanden sowohl im Rechtshaus der Universität Hamburg als auch in den Räumlichkeiten der Bucerius Law School statt. Am Donnerstagvormittag traten wir dann in unserem ersten Pleading gegen das Applicant Team der Hertie School of Governance aus Berlin an. Nachmittags hatte unser Applicant seine erste Verhandlung gegen das Team der Universität Bonn. Am Freitag folgten Begegnungen mit dem Respondent Team der Bucerius Law School aus Hamburg und dem Applicant Team der Universität Leipzig.

    Das Announcement-Dinner, bei dem verkündet wurde, welche Teams sich für das Achtelfinale qualifiziert hatten, fand an der Bucerius Law School statt. Leider wurde unsere Teamnummer dabei nicht genannt. Obwohl die Enttäuschung groß war, hatten wir auf der darauffolgenden Party viel Spaß.

    Am Samstag verfolgten wir das Finale zwischen den Teams der Universität Hamburg und der Hertie School of Governance mit Spannung. Wir gratulieren den beiden Finalisten-Teams herzlich zu ihrer tollen Leistung! Beim abschließenden Championship Dinner im Restaurant Parlament Hamburg hatten wir noch einmal die Gelegenheit mit den anderen Teams und RichterInnen in entspannter Atmosphäre zusammenzukommen und die Jessup-Erfahrung gemeinsam ausklingen zu lassen. 

    Fazit

    Der Jessup war eine unglaublich anspruchsvolle Zeit, die wir so schnell nicht vergessen werden. Sechs Monate Zusammenarbeit hat uns zusammengeschweißt und sehr viel Spaß gemacht. Die Teilnahme am Jessup Moot Court ist eine unvergleichliche Erfahrung, die so im Jurastudium sonst nicht möglich ist. Wir konnten uns umfassend mit verschiedensten Thematiken des Völkerrechts beschäftigen und haben dadurch enorm an fachlichem Wissen dazugewonnen. Darüber hinaus haben wir viele spannende Menschen kennengelernt – Studierende aus ganz Deutschland sowie VölkerrechtsexpertInnen aus Forschung und Praxis.

    Für dieses einmalige Erlebnis sind wir sehr dankbar. Unser besonderer Dank richtet sich an unsere einzigartigen Coaches Liv Christiansen, Nikolaus Koch, Alena Kunstreich und Lea Paustian. Was wären wir ohne euch! Ihr hattet nicht nur immer eine offene Tür und ein offenes Ohr, sondern habt uns dank eurer immerwährenden Unterstützung und euren zahlreichen Motivationsreden auch durch die etwas schwierigeren Zeiten manövriert – ihr seid schlichtweg unbezahlbar.

    Weiterhin bedanken wir uns ganz herzlichen bei den DirektorInnen und allen MitarbeiterInnen des Walther-Schücking-Instituts, die uns in so vielfältiger Weise bei der Vorbereitung unterstützt haben. Danke, liebe WSI-Familie!

    Team 2018

    v.l.n.r.: Lea Paustian, Tom Wittke, Berit Jens, Clemens Dorsel und Anna Barckhausen

    Der Phillip C. Jessup International Law Moot Court wurde 1959 gegründet und ist der größte und älteste völkerrechtliche Moot Court weltweit. Etwa 1500 Studierende von über 550 Universitäten nehmen jährlich daran teil, wie auch das Walther-Schücking-Institut (WSI) für Internationales Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

    Vorbereitungen

    Am 15. September 2017 wurde der diesjährige Sachverhalt von der International Law Students Association (ILSA) veröffentlicht. The Case concerning the Egart and the Ibra betraf die beiden fiktiven Staaten Anduchenca (Applicant) und Rukaruku (Respondent). Der Fall drehte sich um ein autonomes Unterwasserfahrzeug (The Egart) und ein mit nuklearen Waffen bestücktes U-Boot (The Ibra).

    Dabei wurden viele völkerrechtliche Probleme aufgeworfen, u.a. die Nichtigkeit von schiedsgerichtlichen Urteilen, die Nutzung von Unterwasserfahrzeugen und deren Recht auf friedliche Durchfahrt, nukleare Abrüstung und die gewohnheitsrechtliche Bedeutung des Atomwaffensperrvertrages, die Auslegung von Sicherheitsratsresolutionen sowie das Seekriegsrecht.

    Diese Probleme wurden von uns bis zum Tag der Abgabe der Schriftsätze am 12. Januar 2018 intensiv bearbeitet. Zwar waren die Weihnachtsfeiertage mit der Familie dieses Jahr sehr kurz, aber trotz und gerade wegen des hohen Arbeitspensums und Schlafmangels, wuchs das Team in den vier Monaten durch gemeinsame Fehlschläge und Erfolge immer enger zusammen. Die Belohnung war ein euphorisches Gefühl nach der Einreichung des Memorials beim National Administrator.

    Nach einer kurzen Verschnaufpause begann die Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung Anfang März. In diesem Jahr hatten wir das Glück, dass der nationale Vorentscheid in Kiel ausgetragen wurde und wir somit das Heimteam waren.

    Zur Vorbereitung wurde jeden Tag eine Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof simuliert. Dabei waren uns die Mitarbeiter und Freunde des Walther-Schücking-Instituts eine große Unterstützung. Für ein Intensiv-Training fuhren wir zwei Tage in das mit der juristischen Fakultät verbundene Otto-Bagge-Kolleg in Sehlendorf.

    Kurz vor Beginn des Wettbewerbes hatten wir dann die Gelegenheit außerhalb der gewohnten Räumlichkeiten der Universität zu verhandeln. Die Generalproben in zwei Kanzleien waren für uns eine tolle Möglichkeit unser Können unter Beweis zu stellen. Dafür danken wir sehr herzlich den Rechtsanwälten der Kanzlei Ruge / Purrucker / Makowski in Kiel, sowie der Kanzlei Allen & Overy in Hamburg.

    National Rounds 28. Februar – 3. März 2018

    Als Heimteam war für uns die Anreise recht kurz – am Dienstagabend bezogen wir unsere Ferienwohnung, damit wir uns dort gemeinsam auf die jeweiligen Verhandlungen der nächsten Tage mit Hilfe der gegnerischen Schriftsätze vorbereiten konnten. Am Mittwochabend wurden die National Rounds in der Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften an der Kieler Förde feierlich eröffnet. Im Anschluss haben wir voller Vorfreude die Schriftsätze unserer Mitstreiter entgegengenommen.

    Die deutschen Vorrunden fanden im Landeshaus der Stadt Kiel statt – ein eindrucksvoller Veranstaltungsort. Die Administratoren organisierten sogar ein Modell eines autonomen Unterwasserfahrzeuges, the Egart, von dem GEOMAR-Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung und stellten es in der Eingangshalle aus. Am Donnerstagvormittag fand dann unser erstes Pleading im Schleswig-Holstein-Saal statt - unser Respondent gegen das Team der Universität Augsburg. Im Anschluss hatte unser Applicant seine erste Verhandlung gegen die Bucerius Law School im Plenarsaal.

    Nach dem aufregendem ersten Tag folgten am Freitag die Verhandlungen gegen die Hertie School of Governance und die Ludwig-Maximilians-Universität München. Direkt im Anschluss an das letzte Pleading machten wir uns auf den Weg zum Announcement-Dinner in der Business-Lounge der Sparkassenarena. Bei der Verkündung der acht Teams, die in die K.O.-Runden weitergekommen sind, wurde unsere Teamnummer leider nicht genannt. Unsere Enttäuschung konnten wir dann aber gemeinsam mit den anderen ausgeschiedenen Teams auf der Tanzfläche abschütteln. Dabei wurden viele neue Bekanntschaften geknüpft.

    Am Samstag haben wir dann das Finale zwischen der Hertie School of Governance und der Ludwig-Maximilians-Universität München im Rathaus mit Spannung verfolgt. Anschließend brachen wir zur Abschlussveranstaltung in die Halle 400 auf. Beim „Noerr Championship Dinner“ trafen wir noch einmal mit allen Teams und den Richtern zusammen und verbrachten einen aufregenden letzten Abend beim Gala-Dinner, später auf der Tanzfläche und mit vielen netten und interessanten Gesprächen.

    Fazit

    “Is there life after the Jessup?” –

    Der Jessup war eine unglaublich intensive Zeit, die man nicht so schnell vergisst. Sechs Monate Zusammenarbeit im Team hat uns zusammengeschweißt und sehr viel Spaß gemacht. Die Teilnahme am Jessup Moot Court ist eine unvergleichliche Erfahrung, die so im Jurastudium sonst nicht möglich ist. Wir konnten uns umfassend mit verschiedenen Thematiken des Völkerrechts beschäftigen und haben so an fachlichem Wissen dazugewonnen. Darüber hinaus haben wir viele Menschen kennengelernt, sowohl Studenten aus ganz Deutschland als auch Richter des Internationalen Seegerichtshofs und Anwälte und Praktiker aus ganz Europa.

    Für dieses einmalige Erlebnis sind wir sehr dankbar. Insbesondere möchten wir unseren Dank an unsere tollen Coaches Felix Telschow, Armine Usojan, Nathalie Zavazava und David Schenk richten. Ihr habt uns immer tatkräftig unterstützt und motiviert, eure Organisation war klasse und wir hatten eine einzigartige Zeit zusammen.

    Weiterhin bedanken wir uns ganz herzlichen bei allen Mitarbeitern des Walther-Schücking-Instituts, die uns so eifrig bei der Vorbereitung unterstützt haben.

    Zu guter Letzt gilt unser Dank den Sponsoren für ihre finanzielle Unterstützung.

    Team besteht aus 5 Buchstaben!

    Team 2017

    v.l.n.r.: Nathalie Zavazava, Nora Harder, Alena Kunstreich, Armine Usojan, Josephine Freytag

    v.l.n.r.: Isabelle Haßfurther (Coach), Marvin Schwope (Coach), Nathalie Zavazava, Nora Harder, Armine Usojan, Henning Büttner (Coach), Andreas von Arnauld (Judge), Josephine Freytag, Jens Kaiser (Coach), Alena Kunstreich

    • Head Coaches: Isabelle Haßfurther und Jens Kaiser
    • Student Coaches: Henning Büttner und Marvin Schwope
    • National Rounds: Gesamtwertung Platz 5 von 20, Combined Memorials Platz 6 von 20, Respondent Memorials Platz 3 von 20, Einzelwertung Platz 4 von 76 (Armine Usojan)
    • International Rounds: Observation Team

    Der Phillip C. Jessup International Law Moot Court wurde 1959 gegründet und ist der größte und älteste völkerrechtliche Moot Court weltweit. Etwa 1500 Studierende von über 550 Universitäten nehmen jährlich daran teil, wie auch das Walther-Schücking-Institut (WSI) für Internationales Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Dieses Jahr ist ein reines Mädels-Team angetreten.

    Vorbereitungen

    Am 12. September 2016 wurde der diesjährige „Compromis“, ein 22-seitiger Schriftsatz der den Sachverhalt des Falls „Sisters of the Sun“ schilderte, veröffentlicht. Der diesjährige Jessup-Fall betraf die beiden fiktiven Staaten Atania (Applicant) und Rahad (Respondent). Auch dieses Jahr waren hochaktuelle völkerrechtliche Probleme Gegenstand des fiktiven Falles, nämlich die Nutzung grenzübergreifender Wasserressourcen, die Zerstörung und der Schutz von kulturellem Erbe, das Eigentum und der Besitz an beweglichen Kulturgütern und Kompensationszahlungsansprüche gegen ein flüchtlingsverursachendes Land. Diese Streitigkeiten wurden in den darauffolgenden vier Monaten von uns analysiert und die rechtlichen Fragen behandelt. In diesen vier Monaten wurde das Arbeitspensum immer weiter erhöht, bis hin zu einem Tag, an dem wir 24 Stunden durchgearbeitet haben, damit wir die Schriftsätze bis zum 13. Januar 2017 einreichen konnten.

    Im Anschluss an die schriftliche Phase begann für uns die Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung in Passau im März 2017. Täglich wurde drei Stunden lang eine Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof durchgespielt, in der wir als Vertreter der beiden Staaten auftraten und von Mitarbeitern des WSI gerichtet wurden. Die restliche Zeit des Tages nutzten wir für weitere Recherchen, um unsere Kenntnisse und die rechtlichen Argumente zu verstärken. Intensiviert wurde unsere Vorbereitung durch einen zweitägigen Ausflug an das Otto-Bagge-Kolleg in Sehlendorf. Hier wurden täglich drei Verhandlungen durchgespielt, wobei wir von Mitarbeitern und Hiwis des WSI tatkräftig unterstützt, gerichtet und bewertet wurden. Die Gelegenheit diese Fortschritte unter Beweis zu stellen, bekamen wir bei drei Übungs-Verhandlungen in den Hamburger Großkanzleien Luther, Hanefeld und Gleiss Lutz. Hierbei fungierten Anwälte dieser Kanzleien als Richter, und gaben uns wertvolle Tipps um unsere Präsentationen noch weiter zu verbessern. Einen Einblick in die Realität eines Anwaltes im Völkerrecht bekamen wir bei unserem Ausflug zum Internationalen Seegerichtshof in Hamburg, wo wir einer Verhandlung zwischen Ghana und Côte d‘Ivoire zusehen und erste Eindrücke einer internationalen Gerichtsverhandlung sammeln konnten.

    National Rounds

    Am Dienstag dem 7. März 2017 traten wir dann endlich unsere neunstündige Zugfahrt nach Passau an. Nach einer letzten Generalprobe in unserem Hotel am Mittwoch nahmen wir als Team an der Stadtführung durch Passau teil und konnten somit auch schon einige unserer Gegner in netter Umgebung kennenlernen. Auf dem am gleichen Abend stattfindenden Begrüßungsempfang wurden die nationalen Vorrunden offiziell eröffnet. Im Anschluss erhielten wir die Schriftsätze unser ersten Gegner, die der Humboldt-Universität, der Universität Münster, der Universität Düsseldorf und der Universität Erlangen. Die Vorrunden am Donnerstag und Freitag verliefen sehr positiv und die Nervosität schwand. Schließlich wurden Freitagabend während des „Announcement Dinners“ die acht Teams bekanntgegeben, die sich für die K.O.-Runden qualifizieren konnten. Als letzte Paarung wurde endlich das Kieler Team aufgerufen. Wir hatten es geschafft! Am nächsten Morgen traten wir im Achtelfinale gegen die Universität Heidelberg an. Obwohl wir recht zufrieden waren, fiel die Entscheidung knapp gegen uns aus, sodass wir aus dem Wettbewerb ausgeschieden waren. Es blieb uns aber genügend Zeit, die Enttäuschung des Vormittags zu vergessen und die Feierlaune für den letzten Abend – das „Championship und Award Dinner“ – wieder auszupacken. Einen kleinen Fußmarsch entfernt erwartete uns die Crew des Galaschiffs Regina Danubia. In einem traumhaft schönen Ambiente hatten wir einen unvergesslichen letzten Abend, an dem wir viele nette Gespräche mit anderen Teammitgliedern, Richtern des Internationalen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Anwälten großer Kanzleien führten.

    Damit aber war unser Jessup-Abenteuer noch nicht vorbei. Wir bekamen die unglaubliche Chance, als „Observer-Team“ zu den internationalen Runden nach Washington D.C. zu fliegen!

    International Rounds

    Früh am 9. April 2017 um 10 Uhr begannen die „International Rounds“ für uns mit der offiziellen Registrierung aller Teams im Hyatt Hotel. Neben unseren Namensschildern und unserem Terminkalender als „Bailiffs“ (Gerichtsdiener) hatten wir die Gelegenheit, uns an zahlreichen Infoständen von amerikanischen Universitäten über verschiedene rechtswissenschaftliche Programme beispielsweise an der Columbia University oder Miami Law School zu informieren und erste Kontakte zu knüpfen. Ab Montag mussten wir uns dann als „Bailiffs“ in insgesamt 16 Vorrunden beweisen. In jeder Runde konnten wir Erfahrungen sammeln, sowohl was die Argumentation des Falls betraf als auch in Hinblick auf die Präsentation dieser Argumente. Dabei kamen wir auch schnell mit den Teams und Richtern ins Gespräch, die wir alle am Mittwochabend bei der „Announcement Party“ in einem Club in Washington wiedertrafen. Die Party erreichte ihren Höhepunkt mit der Bekanntgabe der 32 Teams, die in die K.O.-Runden einziehen durften. Einen besonderen Grund für unsere ausgelassene Feierlaune gab uns die Humboldt-Universität zu Berlin, die der Wettbewerb bis ins Viertelfinale führte. Herzlichen Glückwunsch!

    Während die Humboldt-Universität zu Berlin noch um den Einzug in die nächste Runde kämpfte, hatten wir die Gelegenheit mit den anderen Teams aus Deutschland die Botschaft in Washington zu besuchen. Bei einem interessanten Vortrag wurde uns ein kleiner Einblick in die tägliche Arbeit vor Ort gegeben. Abends fand dann der „Go-National Dress Ball“ statt. Wer den Einzug ins Viertelfinale verpasst hatte, hatte abends Gelegenheit mit den anderen Teams, den Richtern und den freiwilligen Helfern zu feiern. Das Besondere am „Go-National Dress Ball“ ist, dass jedes Team entweder in landestypischer Kleidung kommt oder sich eine kreative Verkleidung überlegt. Diese kann ebenfalls das Land repräsentieren oder auch Charaktere aus dem aktuellen Fall. So traf man dieses Jahr die „Savali Pipeline“, das „Greater Inata Aquifer“ oder auch die „Sisters of the Sun“. Viele sagen, dass der „Go-National Dress Ball“ eines der besten Events der International Rounds ist und wir können das nur bestätigen. Nirgendwo sonst treffen wohl so viele unterschiedliche Kulturen an einem Abend aufeinander, lernt man Tänze, die man noch nie vorher gesehen hat und hört Musik, die man wohl nie wieder (freiwillig) hören wird.

    Die University of Sydney, Australien und die Norman Manley Law School, Jamaika, erreichten schließlich das Finale. Für Jamaika war es das erste Mal, dass ein Team es in den Internationalen Runden in das Finale geschafft hat und vor namenhaften Richtern wie den ehemaligen IGH-Richtern James Crawford und Bruno Simma sowie Patrick Robinson (seit 2015 Richter am IGH) plädieren durfte. Ein spannendes Pleading mit einem verdienten Gewinner: University of Sydney!

    Neben aller Aufregung und Anspannung durfte natürlich die Freizeit nicht zu kurz kommen. Unmittelbar nach unserer Ankunft in den Vereinigten Staaten blieben uns noch zwei Tage vor Wettbewerbsbeginn, um einen Kurztrip nach New York zu machen. Einen einzigartigen Ausblick über die Weltstadt ermöglichte uns das „Top of the Rock“ auf dem Dach des Rockefeller Centers. Tagsüber picknickten wir im bereits zum Teil blühenden Central Park, während wir abends den typischen Großstadttrubel auf dem Broadway sowie dem Times Square genossen. Wir schauten uns außerdem das 9/11 Memorial an, wo einst die Twin Towers standen.

    Als Regierungssitz und Hauptstadt der Vereinigten Staaten steht in Washington D.C. neben dem Weißen Haus auch der Supreme Court der USA sowie das Kapitol, das den Kongress beherbergt. Oft hatten wir die Chance, uns nach oder zwischen zwei Runden die Beine auf der rund 3 Kilometer langen Nationalpromenade vom Kapitol bis hin zum Lincoln Memorial zu vertreten. Vorbei am Washington Monument besichtigten wir außerdem das National World War II Memorial und das Martin Luther King, Jr. National Memorial.

    So manchen Abend ließen wir bei sommerlichen Temperaturen am Reflecting Pool ausklingen, der bei Dunkelheit rundherum beleuchtet wird. An einem eher untypisch kühleren Tag bot es sich außerdem an, das bekannte National History Museum sowie das American History Museum zu besuchen. Schließlich hatten wir sogar die Chance, einen Ausflug nach Pentagon City im Nachbarstaat Virginia zu machen. Neben einem riesigen Einkaufszentrum sind besonders das Pentagon und der angrenzende, unwahrscheinlich große Nationalfriedhof Arlington sehenswert.

    Die Internationalen Runden waren für uns ein einzigartiges Erlebnis. Teams, Coaches und Richter aus aller Welt sind zusammengekommen, um den Geist des Jessup aufleben zu lassen. Untereinander herrschte eine freundschaftliche Atmosphäre, was dem ganzen Wettbewerb noch mehr Charme gab!

    Fazit

    Rückblickend können wir sagen, dass der Jessup die schönste Zeit in unserem bisherigen Studium war. Wir haben uns sowohl persönlich als auch als Team weiterentwickelt und viel dazu gelernt. Zudem haben wir nicht nur an fachlichem Wissen gewonnen, sondern auch tolle Menschen kennengelernt. Wir können es kaum erwarten, dem nächsten Kieler Jessup-Team unsere Erfahrungen mitzugeben und diese wundervolle Zeit nochmal mitzuerleben – und das auch noch in der Heimat! An dieser Stelle möchten wir einen ganz besonderen Dank für unsere vier wunderbaren Coaches Jens Kaiser, Isabelle Haßfurther, Henning Büttner und Marvin Schwope aussprechen, die uns mit Rat und Tat in jeder Situation unterstützt haben, viel Geduld mit uns hatten und nie den Glauben an uns verloren haben. Auch möchten wir uns herzlich bei dem Walther-Schücking-Institut bedanken, das uns tatkräftig bei der Vorbereitung unterstützt hat!

    Schließlich bedanken wir uns herzlich bei unseren Sponsoren für ihre Unterstützung.

    Wir freuen uns auf das kommende Jahr!

    Team 2016

    v.l.n.r.: Marvin Schwope, Mustapha Barry, Henning Büttner, Mareike Nürnberg und Felix Telschow (Student-Coach)

    Der im Jahr 1959 begründete, völkerrechtlich ausgerichtete Philip C. Jessup International Law Moot Court ist der weltweit größte und älteste internationale Studierendenwettbewerb. Jedes Jahr nehmen daran  etwa 1500 Studierende von über 550 Universitäten teil. Die Veranstaltung wird alljährlich von der International Law Students Association (ILSA) organisiert. Auch wir, als Team an der Christian-Albrechts-Universität, haben am Jessup International Law Moot Court 2015/2016 teilgenommen.

    Der fiktive Fall, der in diesem Durchgang einige hochaktuelle völkerrechtliche Probleme, etwa die Legalität und Legitimität von Massenüberwachung, diplomatische Immunitäten, präventive Verhaftungen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung und die Rechtmäßigkeit von Cyber-Attacken behandelte, wurde innerhalb Deutschlands von studentischen Teams an 21 Universitäten aufgearbeitet. Dabei galt es zunächst, ab September 2015, Schriftsätze und in einer zweiten Phase, ab Januar 2016, mündliche Plädoyers für sowohl Anklage (Applicant) als auch Verteidigung (Respondent) auszuarbeiten.

    Besondere Schwierigkeiten hielt die Arbeit an dem Fall dadurch bereit, dass das Verfahren angelehnt an die Praxis des Internationalen Gerichtshofs, fernab von bekannten Strukturen aus dem deutschen Jurastudium, ablief. Dies erforderte zum Einen eine intensive Einarbeitung in die englische juristische Fachsprache und zum Anderen eine tiefgehende Auseinandersetzung mit dem Umgang mit Präzedenzfällen und einer Vielzahl unterschiedlich gestalteter und gewichteter Rechtsquellen. Hierbei profitierten wir enorm von der freundlichen Hilfe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der letzten Jahren und im Besonderen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Walther-Schücking-Instituts, die uns sehr engagiert und geduldig unterstützt haben.

    Nachdem unser Team sich zusammengefunden hatte, war das Ziel zeitnah einen ersten Entwurf der Schriftsätze, der sogenannten Memorials, die aus jeweils vier „Claims“ bestehen, anzufertigen um auf dieser Basis die Arbeit zu vertiefen. Schnell wuchs der Druck, doch auch die Routine wurde größer - in wöchentlichen Intervallen wurden die Claims von diversen Unterstützern Korrektur gelesen und wir verbrachten die Zeit im Büro damit, einerseits bereits Geschriebenes zu ändern, andererseits auch neue Gedanken einzuarbeiten und unsere Argumente zu verbessern. Neben den Anstrengungen, die das Schreiben der Claims für uns bereithielt, kam es allerdings auch rasend schnell dazu, dass wir im Team zusammenwuchsen und trotz des Stresses gerne ins Büro kamen und uns jeden morgen aufs Neue in die Arbeit stürzten.

    Nachdem wir Mitte Januar die Arbeit an den Claims beendet hatten, stand als Teambuilding-Maßnahme ein Kurzurlaub in Barcelona an, bevor wir mit den Vorbereitungen für die mündlichen Verhandlungen begannen. Dafür simulierten wir täglich mehrere Verhandlungen, wobei uns einmal mehr die ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sowie die Institutsmitarbeiterinnen und Institutsmitarbeiter als „Judges“ zur Seite standen. Durch die stetige Übung lernten wir fundiert und schlagfertig auf komplizierte Fragen zu antworten und trotz der Stolpersteine der Richterbank den Verlauf des Plädoyers zu kontrollieren ohne unsererseits kontrolliert zu werden.

    Auf dem Höhepunkt unserer mündlichen Vorbereitungen fuhren wir für ein Wochenendseminar nach Sehlendorf in Schleswig-Holstein, um frei von äußeren Einflüssen mit unserem Coach Thomas Hoppe und den letztjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglichst viel Routine zu entwickeln. Sobald wir eine große Sicherheit bei der Präsentation entwickelt hatten, bekamen wir die Möglichkeit uns institutsextern in zwei deutschen Großkanzleien (Allen & Overy in Frankfurt am Main und Gleiss Lutz in Hamburg) zu beweisen. Die außergewöhnliche Drucksitation, vor dieser sehr professionellen Kulisse, half uns weiter Sicherheit zu bekommen und große Fortschritte zu machen, wofür wir beiden Kanzleien sehr dankbar sind.

    Nach über vier Monaten der Vorbereitung, konnten wir letztendlich mit einem guten Gefühl in den ICE nach München steigen und brannten darauf, endlich die Teams kennenzulernen und herauszufordern, die die gleichen Hoch- und Tiefphasen mitmachen und Erfahrungen sammeln konnten wie wir.

    Die Stimmung in München war keineswegs geprägt von großem Konkurrenzkampf, sondern im Gegenteil sehr freundlich und offen. Bereits bei der Welcome Reception konnten von allen Teammitgliedern die ersten Bekanntschaften geschlossen werden, wenngleich die Nervosität vor den am nächsten Tag beginnenden Vorrunden den Abend früh enden ließ.

    Es wurde direkt im Anschluss ernst. Mit den zuvor ausgeteilten Memorials unserer gegnerischen Teams für die Vorrunde (München, Düsseldorf, Tübingen und FU Berlin) zogen wir uns in unser Hotel zurück und brüteten bis tief in die Nacht über den Strategien für die Verhandlungen der nächsten zwei Tage.

    Unsere Matches, vor prominenten Völkerrechtlerinnen und Völkerrechtlern als Richterinnen und Richter, gegen starke Gegner liefen für uns durchweg zufriedenstellend. Dennoch erfuhren wir leider beim Announcement Dinner am Freitag im Ratskeller, dass es für uns nicht für den Einzug ins Viertelfinale gereicht hatte. Dennoch überwiegte die Enttäuschung nicht, denn die Entscheidungen gegen uns fielen immer sehr knapp aus, was uns gezeigt hat, dass wir mit den anderen Teams auf Augenhöhe konkurrierten.

    Den nächsten Tag konnten wir dementsprechend nutzen, um uns ein wenig die Stadt anzusehen und nachmittags dem beeindruckenden Finalmatch zwischen der Bucerius Law School und der LMU München unter den Augen bayerischer Könige in einem der Prachtsäle der Münchener Universität beizuwohnen.

    Abends wurden die Sieger des deutschen Vorentscheid bekanntgegeben, die die Qualifizierung für die International Rounds in Washington erstritten hatten. Zu unserer Freude erfuhren wir als Kieler Team eine besondere Ehre: Wir wurden von den anderen teilnehmenden Teams mit dem „Spirit of the Jessup Award“ für unser überragendes Engagement und Fairness im Wettbewerb ausgezeichnet. So konnten wir unsere Jessup-Zeit mit einem beachtlichen Erfolg krönen.

    Für eine tolle Zeit bedanken wir uns herzlich bei allen unseren Sponsoren, unseren Unterstützerinnen und Unterstützern, die unglaublich viel Zeit und Geduld für die Korrektur unserer Memorials und für das Coaching in der mündlichen Phase aufgewendet haben, dem Walther-Schücking-Institut und ganz besonders unseren Student-Coaches Liv Christiansen, Felix Telschow und Torben Herber. Ausdrückliche Erwähnung soll natürlich auch Thomas Hoppe erfahren, der fast ein halbes Jahr der Patriarch unserer kleinen Jessup-Familie war und der stets Ordnung in das Chaos gebracht hat.

    Team 2015

    v.l.n.r.: Liv Christiansen, Catharina Uekermann, Felix Telschow, Joschka Peters-Wunnenberg, David Schenk und Katharina Wommelsdorff (Head-Coach) [Es fehlen: Sinthiou Buszewski (Coach), Torben Herber und Christoph Beinlich (Betreuer)

    Der im Jahr 1959 begründete, völkerrechtlich ausgerichtete Philip C. Jessup International Law Moot Court ist der größte und älteste internationale Studierendenwettbewerb. Jedes Jahr nehmen weltweit etwa 1500 Studierende von über 550 Universitäten teil. Die Veranstaltung wird alljährlich von der International Law Students Association (ILSA) organisiert.

    In dem Wettbewerb treten die Teams in einem simulierten Rechtsstreit an, den zwei fiktive Staaten dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag vorlegen. Der gesamte Wettbewerb findet in englischer Sprache statt. Die Teams repräsentieren sowohl die Kläger- (Applicant) als auch die Beklagtenseite (Respondent). Der Rechtsstreit baut auf einem gedachten Sachverhalt, dem sogenannten Compromis, auf. Zunächst müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Argumentation in Schriftsätzen (Memorials) ausarbeiten. Im weiteren Verlauf werden die Parteien in mündlichen Verhandlungen (Pleadings) vertreten.

    In den Vorentscheidungsrunden (National Rounds), die in Deutschland vom 4. bis 8. März 2015 zwischen 21 Teams ausgetragen wurden, konnten sich drei Teams für die internationalen Verhandlungen qualifizieren. Diese International Rounds finden jährlich in Washington, D.C., in diesem Jahr vom 5. bis 11. April, statt. Dort treten Universitäten aus der ganzen Welt gegeneinander an, um das Gewinnerteam zu ermitteln. Die Richterbank setzt sich in den nationalen und internationalen Entscheidungsrunden aus Professoren, Praktikern und Richtern des Internationalen Gerichtshofs zusammen.

    Im Rahmen des Wettbewerbs lernen die Studierenden, sich mit der Materie des internationalen Rechts differenziert auseinanderzusetzen. Das sich an die Schriftsatzphase anschließende Auftreten vor einem renommierten Richtergremium ist als erster Einblick in die Praxis des internationalen Rechtslebens eine wichtige, weiterbildende Erfahrung. Auch ein Team der  Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) nimmt unter Betreuung des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht (WSI) seitBestehen des deutschen Nationalentscheids am Jessup Moot Court teil. Schon mehrfach konnten die Kieler Teams Erfolge erzielen.

    So auch in diesem Jahr: Von 21 teilnehmenden Universitäten hat sich das Kieler Team in diesem Jahr für das Viertelfinale qualifizieren können und im deutschen Lokalentscheid den 6. Platz erreicht! Nach längerer Zeit hat es damit ein Kieler Team wieder auf einen der vorderen Plätze im Ranking schaffen können.

    Die intensive Arbeit der vergangenen Wochen und Monate hat sich also gelohnt! Im Folgenden wird berichtet, wie dieses aufregende letzte halbe Jahr verlief und damit ein kleiner Eindruck von der ganz besonderen Erfahrung der Teilnahme am Jessup vermittelt.


    Von links nach rechts: Liv Christiansen, Catharina Uekermann, Felix Telschow, Joschka Peters-Wunnenberg, David Schenk und Katharina Wommelsdorff (Head-Coach) [Es fehlen: Sinthiou Buszewski (Coach), Torben Herber und Christoph Beinlich (Betreuer)

    Bereits im Juni veranstaltete das WSI für alle Interessierten eine Infoveranstaltung, in welcher die Inhalte und der Ablauf des Jessup Moot Courts ausführlich erklärt wurden. Ehemalige Teilnehmerinnen, Teilnehmer und Coaches berichteten von ihren persönlichen Erfahrungen und beantworteten die zahlreichen Fragen der Anwesenden.

    Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wurden die potentiellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeladen, sich mit ihrem Lebenslauf und einem Motivationsschreiben auf Englisch für die Aufnahme ins Team vorzustellen. Nach Abschluss der Bewerbungsrunde stand dann das fünfköpfige Team fest: Liv Christiansen, David Schenk, Felix Telschow, Catharina Uekermann und Joschka Peters-Wunnenberg. Zum Einstieg in die Arbeit mit dem Sachverhalt, für eine grobe Einschätzung der Englischkenntnisse und nicht zuletzt zu einem ersten Kennenlernen der Mitstreiterinnen und Mitstreiter für die kommenden Monate bereiteten die neuen „Mooties“ einen jeweils 10-minütigen Vortrag zu den diesjährigen Themenbereichen des Compromis vor. Diese Schwerpunktgebiete werden im Rahmen des sogenannten „Compromis-Announcements“ bereits Mitte Juni seitens der ILSA bekanntgegeben. Schon da wurde schnell klar, dass die Themen dieses Jahressehr spannend und rechtlich herausfordernd werden würden.

    Anfang September wurde – mit Spannung erwartet – der Compromis, eine Vereinbarung zwischen den fiktiven Hauptakteuren des diesjährigen Sachverhalts, den Staaten Agnostica und Reverentia, veröffentlicht. Darin einigen sich Staaten, ihre Streitigkeiten vor dem Internationalen Gerichtshof klären zu wollen. Der Compromis hatte einen Umfang von 21 Seiten und enthielt eine Fülle an Fakten, die es beiden Parteien ermöglichten, ihre jeweilige Position mit plausiblen Argumenten vertreten zu können. Er war dabei so konzipiert, dass es keine eindeutige Gewinner- und Verliererseite gab. Vielmehr hatte jede Partei die Möglichkeit, mit Wissen und Argumentationsgeschick von ihrem Standpunkt zu überzeugen.

    In diesem Jahr ging es u. a. um die Auslegung völkerrechtlicher Verträge sowie – besonders aktuell angesichts der Vorkommnisse in der Ukraine – um die Sezession einer Provinz und die Annexion derselben durch einen anderen Staat. Eine auf dem Staatsgebiet von Agnostica lebende Minderheit, die sogenannten Agnorevs, strebten eine Abspaltung von ihrem Heimatstaat Agnostica an. Dabei wurden sie von Reverentia unterstützt und letztlich annektiert bzw. integriert.

    Als weiterer Streitpunkt zwischen den beiden Staaten wurde die fiktive „Marthite Convention“aus dem Jahr 1938 behandelt, ein bilaterales Abkommen, das den Abbau und Verkauf von Marthite regelte. Marthite ist – so die Ersteller des Compromis – ein nur auf dem Gebiet von Agnostica vorkommendes Mineralsalz, zu dem im Verlaufe der Sachverhaltsentwicklung und –darstellung neue Erkenntnisse einer heilenden medizinischen Wirkung gewonnen wurden. Aufgrund des damit verbundenen höheren Marktwertes des Rohstoffs versuchten beide Staaten, das Salz möglichst profitabel zu bewirtschaften und die Marthite Convention jeweils zu ihren Gunsten auszulegen und sich von ihren vertraglichen Verpflichtungen zu lösen.  Dabei bot der Sachverhalt Anregung zu einer differenzierten Auseinandersetzung mit – teils sehr spezifischen, teils auch allgemeineren –spannenden Fragen des Völkerrechts. Aufgrund der hervorragenden Recherche-Möglichkeiten in der Fachbibliothek des WSIs konnte sich das Team recht schnell einen guten Überblick über die Themenbereiche und die damit verbundenen Problemfelder erarbeiten.

    Etwa einen Monat nach Veröffentlichung des Sachverhalts wird den teilnehmenden Teams seitens der Organisatoren zudem regelmäßig eine erste Sammlung an Dokumenten zur Verfügung gestellt, die Hinweise auf besondere Problembereiche liefern kann. Verbunden mit einer zweiten Materialauswahl im Dezember werden den Teams zudem eine Übersicht der im Sachverhalt unklar dargestellten Umstände und eine Korrektur von Fehlern zugesandt.

    Ab etwa diesem Zeitpunkt begann die besonders intensive Arbeit an den Schriftsätzen. Während die Teammitglieder bislang weitestgehend alleine an den von ihnen ausgewählten Einzelteilen (den jeweiligen Claims) gearbeitet hatten, wurde nun angestrebt, möglichst häufig zusammen zu arbeiten, um bis Mitte Januar, dem Termin der Schriftsatzabgabe, zu einem Memorandum „aus einem Guss“ zu kommen.

    In diesem Jahr betreute Katharina Wommelsdorff, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Nele Matz-Lück, das Team hauptverantwortlich und mit großem Einsatz. Mit Sinthiou Buszewski wurde das Team daneben von einer weiteren wissenschaftlichen Mitarbeiterin des WSIs (Prof. Dr. Andreas von Arnauld) tatkräftig angeleitet. In regelmäßigen Besprechungen mit dem Team gaben die beiden Coaches etwa Anregungen zu weitergehender Recherche und besprachen die bisherigen Schriftsatzentwürfe. In vielen Tagen (und einigen Nächten, insbesondere gen Fristablauf),geprägt von intensiver Durchsicht, Prüfung, Umformulierungen – aber auch mit jeder Menge Spaß, der einen oder anderen Pizza-Bestellung ins Institut und vor allem großem Teamgeist –konnten so die Mooties ihre Memorials Mitte Januar fristgemäß fertigstellen und versenden.

    Neben der inhaltlichen Arbeit war es daneben aber auch immer wieder erforderlich, sich im Rahmen einer umfangreichen Sponsorenakquiseum eine Finanzierung der kostenintensiven Teilnahme am Jessup zu bemühen. Insbesondere die Antrittsgebühr und die Reise zur nationalen Entscheidungsrunde sind für die Studierenden regelmäßig nicht eigenständig zu tragen. Das Team ist deshalb in jedem Jahr auf eine auswärtige Unterstützung angewiesen. Diese Hilfe wurde uns großzügig gewährt seitens des Alumni Kiel e.V., der Druckerei „Satz-Studio Mikowski“, des Exzellenzclusters „Ozean der Zukunft“ CAU zu Kiel, Herrn Prof. Dr. Peter Rawert, LL.M. (Exeter), der Prof. Dr. Werner Petersen-Stiftung, Herrn Rose von MLP in Kiel und des Schleswig-Holsteinischen Anwalts- und Notarverbands e.V.

    Kurz nach Abgabe der Schriftsätze begann bereits die Vorbereitung auf die mehrtägigen mündlichen Verhandlungen, welche in diesem Jahr in Heidelberg ausgetragen wurden. Die Vorbereitungszeit bestand vor allem aus Probeverhandlungen, welche die Coaches zusammen mit den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts in den Räumlichkeiten des WSIs durchführten. Eine besondere Übung stellte in diesem Zusammenhang eine öffentliche Probeverhandlung dar, bei der die Richterbank aus Frau Prof. Dr. Nele Matz-Lück, Frau Prof. Dr. Kerstin von der Decken und Herrn Prof. Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg bestand. Hierzu waren Studierende der CAU und Gäste herzlich eingeladen, die somit das spannende Pleading „live“ miterleben konnten.

    Bei einem intensiven Workshop-Wochenende mit James Chegwidden, einem Anwalt aus London, der sich auf die Vertretung von Menschenrechtsfällen spezialisiert hat, wurden schließlich kurz vor dem Wettbewerb noch einmal die Präsentationstechniken verfeinert, der Vortrag in möglichst freier Rede und eine geschickte, überzeugende Beantwortung von Fragen trainiert. Neben all der Arbeit gab der Workshop aber auch Gelegenheit zu einem entspannten Zusammensitzen in einer der gemütlichen Kieler Lokalitäten. Schön war dabei auch der angeregte Austausch zu den Unterschieden des englischen und deutschen Rechtssystems sowie der praktischen Durchsetzung von Menschenrechten, von der James anekdotisch berichtete, was von allen Seiten sehr genossen wurde.

    Und dann endlich Heidelberg, auf das sich alle bereits seit Wochen gefreut hatten! Bei den sogenannten National Rounds tritt jede teilnehmende Universität gegen vier andere deutsche Universitäten an, wobei zwei Mal die Position als Kläger- und zweimal die Position als beklagte Partei eingenommen wird. Die acht besten Teams stellen sich dann einem Viertelfinale, um sich dort für das Halbfinale sowie schließlich das Finale zu qualifizieren. Die drei besten Teams dürfen an den International Rounds in Washington, D.C. teilnehmen.

    Den ersten Platz erreichte die Humboldt-Universität aus Berlin, den zweiten Platz belegte die Ludwig-Maximilians-Universität München. Das Team der Universität Hamburg, gegen das die CAU letztlich ausgeschieden ist, hat Deutschland als dritte Universität auf internationaler Ebene vertreten.

    Die Zeit in Heidelberg war für uns alle – Teammitglieder, Coaches und Betreuer – ein ganz besonderes Erlebnis! In einer Mischung aus viel Arbeit an den Pleadings (insbesondere als man nach der „Welcome Reception“ am ersten Abend endlich die ungeduldig erwarteten Schriftsätze der gegnerischen Teams in Händen hielt), der Aufregung des Vortragens vor diesen außerordentlichen Richtergremien, gemeinsamen Abendessen, „Sightseeing“, Spaß und Feiern, Ausgehen und Tanzen … vergingen die Tage wie im Flug. Nicht nur hat uns diese Zeit noch einmal zusammengeschweißt – wir haben in diesen Tagen auch viele interessante, tolle Menschen aus Deutschland und aller Welt kennengelernt und Kontakte geknüpft, die über die Teilnahme am Jessup hinausgehen. 

    Unsere gute Platzierung in diesem Jahr spornt uns an, unsere Erfahrungen des letzten halben Jahres an die nachfolgenden Mooties weiterzugeben und es als Kieler Team in Zukunft zu den internationalen Verhandlungsrunden in Washington zu schaffen. Doch auch ohne diese Qualifizierung war die Teilnahme am Jessup Moot Court für jedes einzelne Teammitglied und für das Team insgesamt ein voller Erfolg!  Es ist wohl mit eine der schönsten und prägendsten Erfahrungen, die man während des Studiums machen kann.

    Neben dem Völkerrecht selbst und einer Vertiefung englischer Sprachkenntnisse lernt man wissenschaftliches Arbeiten sowie das Arbeiten im Team und gewinnt Durchhaltevermögen. Das Walther-Schücking-Institut hat uns dabei das halbe Jahr über mit aller Kraft geholfen. Wir erhielten unser eigenes Büro und uneingeschränkten Zugang zu den Ressourcen der Bibliothek. Unsere Coaches und viele andere Mitglieder des Instituts – das Direktorium, die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer – haben uns durchgehend mit Rat und Tat unterstützt.

    An dieser Stelle möchten wir uns deshalb noch einmal ganz herzlich bedanken

    Der Erfolg eines Teams steht und fällt mit dem Engagement seiner Coaches. Der größte Dank gilt daher unserem Head-Coach Katharina Wommelsdorff, die sich zu jeder Tages- und Nachtzeit für das Team eingesetzt hat und uns fachlich wie menschlich immer zur Seite stand. Ein weiterer besonderer Dank geht an Sinthiou Buszewski, die uns ebenso als Coach die gesamte Zeit unterstützt hat und vor allem durch ihre Jessup-Erfahrung zu einem besseren Team gemacht hat-. Ohne eure Unterstützung, Anleitung und eure wertvollen Ratschläge während der letzten sechs Monate, wäre unsere Teilnahme am Jessup nicht annähernd so erfolgreich verlaufen, dafür danken wir euch von Herzen.

    Darüber hinaus möchten wir uns auch ganz besonders bei dem Direktorium des Walther-Schücking-Instituts bedanken, allen voran bei Frau Prof. Nele Matz-Lück als betreuender Professorin, die uns für unsere Fragen stets zur Verfügung stand, sowie bei Frau Prof. Kerstin von der Decken und Herrn Prof. Andreas von Arnauld. Die hervorragenden Recherchemöglichkeiten am Institut haben uns den Einstieg und die Auseinandersetzung mit dem internationalen Recht erleichtert und zum Erfolg des Teams beigetragen.

    Besonders möchten wir uns bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern Erik van Doorn und Avril Rushe bedanken. Erik van Doorn hatte als unser Büronachbar stets eine offene Tür und ein offenes Ohr für das gesamte Team. Avril Rushe stand uns während der gesamten Zeit sprachlich zur Seite und hat dadurch ebenso wie Erik van Doorn zu unserem Erfolg beigetragen.

    Nicht zu vergessen sind die ehemaligen Teilnehmer Torben Herber und Christoph Beinlich, die uns als Betreuer in Heidelberg tatkräftig unterstützt haben. Vor Ort konnten wir nicht nur von ihren fachlichen und organisatorischen Jessup-Erfahrungen profitieren, sondern auch von ihren Fahr- und Kochkünsten.

    Ohne die ideelle und finanzielle Unterstützung unserer Sponsoren wäre uns dieser hervorragende Erfolg sicherlich nicht gelungen. Für Ihre Hilfe möchten wir uns noch einmal ganz besonders herzlich bedanken!

    • Alumni Kiel e.V.
    • Druckerei Satz-Studio Mikowski
    • MLP
    • Ozean der Zukunft
    • Petersen Stiftung
    • Herr Prof. Dr. Peter Rawert, L.L.M. (Exeter)
    • Schleswig-Holsteinischer Anwalts- und Notarverband e.V.

    Team 2014

    v.l.n.r.: Felix Sachtleben, Marlitt Brandes, Christoph Beinlich, Anne-Friederike Mildenstein, Benjamin Jüdes, Lisa Vidal und Erik van Doorn

    Der Philip C. Jessup Moot Court ist der größte internationale Moot Court Wettbewerb weltweit. Jährlich nehmen mehr als 500 Teams von Universitäten aus über 80 verschiedenen Ländern teil, um ihr Können und ihre Kreativität beim Lösen eines fiktiven Falles vor dem Internationalen Gerichtshof unter Beweis zu stellen. Der Fall enthält viele unterschiedliche völkerrechtliche Probleme, die zum einen aus dem allgemeinen Völkerrecht stammen, aber auch viele spezielle Probleme der zwischenstaatlichen Beziehungen aufgreifen.

    Jedes Team vertritt sowohl die Klägerseite (Applicant) als auch die Beklagtenseite (Respondent). Hierzu muss das Team für beide Seiten englischsprachige Schriftsätze (Memorials) ausarbeiten. Den Höhepunkt des Wettbewerbs bilden dann die ebenfalls englischsprachigen mündlichen Verhandlungen, in denen die Teams vor einer Richterbank bestehend aus renommierten Völkerrechtlern gegeneinander antreten und von jedem Richter bewertet werden. In vielen Ländern – so auch in Deutschland – beginnt der Wettbewerb mit einem nationalen Vorentscheid, bei dem sich die Teams für die internationale Ausscheidung in Washington, D.C. qualifizieren können. Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, dessen Team seit jeher vom Walther-Schücking-Institut betreut wird, hat eine sehr lange Teilnahmetradition und gehört neben den Universitäten Heidelberg und Jena zu den erfolgreichsten teilnehmenden Teams. Im Folgenden wird kurz erläutert, wie die diesjährige Moot Court-Teilnahme im Einzelnen verlief.

    Bereits im Juni veranstaltete das Walther-Schücking-Institut für alle Interessierten eine einstündige Infoveranstaltung, bei der der Jessup Moot Court ausführlich vorgestellt wurde. Zudem wurden Teilnehmer und Coaches des vergangenen Jahres eingeladen, um von ihren persönlichen Erfahrungen zu berichten und Fragen der Interessenten zu beantworten. Kurz darauf wurde der Try-Out-Fall veröffentlicht. Dieser kurze Fall hatte nichts mit der Problematik des späteren Jessup Falles zu tun, und es wurde auch keine perfekte und umfassende Lösung verlangt. Vielmehr sollte jeder Bewerber zeigen, dass er sich mit einem völkerrechtlichen Problem auseinander setzen kann und Eigeninitiative zeigt. Hierfür sollte der Bewerber einen zehnminütigen Vortrag auf Englisch vorbereiten, gefolgt von einer kurzen Diskussion. Schon beim Bearbeiten des Try-Out-Falles wurde schnell klar, dass eine der Hauptschwierigkeiten darin lag, sich auf die wesentlichen Aspekte zu konzentrieren, da es schlicht unmöglich war, in diesem kurzen Zeitraum sämtliche problematischen Aspekte zu präsentieren. Dies sollte sich auch schon bald als eine der größten Herausforderungen des kommenden halben Jahres herausstellen. 

    Das diesjährige Team der Christian-Albrechts-Universität bestand aus vier Studierenden der Rechtswissenschaften aus unterschiedlichen Semestern: Anne-Friederike Mildenstein, Lisa Vidal, Christoph Beinlich und Benjamin Jüdes.

    Am 17. September 2013 erschien der Sachverhalt (Compromis), eine fiktive Vereinbarung zwischen den „Staaten“ Amalea und Ritania, die ihre Streitigkeiten vor dem Internationalen Gerichtshof klären wollten. Der Compromis hatte einen Umfang von 21 Seiten und enthielt eine Fülle an Fakten, die es beiden Parteien ermöglichten, ihre jeweilige Position mit plausiblen Argumenten vertreten zu können. Der Sachverhalt war dabei so konzipiert, dass in beide Richtungen argumentiert werden konnte und es somit keine eindeutige Gewinner- und Verliererseite gab. Vielmehr hatte jede Seite die Möglichkeit, mit Wissen und Argumentationsgeschick von ihrem Standpunkt zu überzeugen.

    Der diesjährige Compromis hatte starken Bezug zum Seerecht. Zwischen den Staatsgebieten der Parteien verlief eine Meeresenge. Die den Parteien zustehenden Rechte in den sich überschneidenden Meereszonen wurden durch einen bilateralen Vertrag festgelegt, den Malachi Gap Treaty. Die dem Internationalen Gerichtshof vorgelegten Streitigkeiten behandelten zum einen das Sterben des Dorian Wrasse, eines bedeutenden Fisches für Amaleas Bevölkerung und Wirtschaft. Fraglich war, ob das Sterben durch einen vorausgegangenen Erdrutsch verursacht wurde, und ob es einen umweltvölkerrechtlichen Anknüpfungspunkt gibt für eine Entschädigungsverpflichtung seitens Ritania. Zum anderen sollten die Rechte an einem vor über 500 Jahren untergegangenen Schiff, dessen Wrack sich im Bereich des Malachi Gap befand, und den darauf befindlichen Artefakten geklärt werden. Des Weiteren wurde dem Gerichtshof die Frage über die Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines ritanischen Bürgers seitens Amalea aufgrund seiner Verursachung des tödlichen Unfalles eines Kreuzfahrtschiffes unter der Flagge von Amalea und die Verpflichtung zur Auslieferung an Ritania vorgelegt.

    Dank der hervorragenden Recherchemöglichkeiten am Walther-Schücking-Institut konnte sich das Team schnell einen guten Überblick über die einschlägigen Rechtsgrundlagen verschaffen.

    Am 13. Januar 2014 konnte die schriftliche Arbeit nach unzähligen im Institut verbrachten Nächten schließlich beendet werden, sodass die Memorials gedruckt und abgeschickt werden konnten. Kurz darauf begann schon die Vorbereitung für die mündliche Verhandlung, welche dieses Jahr in Trier stattfand. Bei der nationalen Vorausscheidung, den National Rounds,trat jede teilnehmende Universität gegen vier andere deutsche Universitäten an, wobei zweimal der Kläger und zweimal der Beklagte seine Position vertreten musste. Erstmals in diesem Jahr eingeführt, fand sodann ein Achtelfinale statt. Die vier bestplatzierten Teams traten dann noch einmal im Halbfinale und die jeweiligen Sieger der Halbfinale im Finale gegeneinander an. Die zwei Finalisten qualifizierten sich hierbei für die internationale Ausscheidung, die International Rounds in Washington, D.C. Im diesjährigen Finale besiegte die Universität Heidelberg die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Von insgesamt 19 teilnehmenden Universitäten hat das Team der CAU in diesem Jahr den dritten Platz in der Bewertung der Memorials erreicht. In der Gesamtbewertung erreichte es Platz 17.

    Die Teilnahme am Philip C. Jessup Moot Court ist neben einem Auslandsaufenthalt die schönste Erfahrung, die man während des Studiums machen kann. Neben dem Völkerrecht lernt man insbesondere wissenschaftliches Arbeiten sowie das Arbeiten im Team und gewinnt Durchhaltevermögen. Das Walther-Schücking-Institut hat uns dabei das halbe Jahr über mit aller Kraft unterstützt. Wir erhielten unser eigenes Büro und uneingeschränkten Zugang zu den Ressourcen der Bibliothek. Zwei wissenschaftliche Mitarbeiter sowie ein ehemaliger Teilnehmer standen uns während der gesamten Zeit als Coaches zur Seite und viele andere Mitglieder des Instituts – ob Mitarbeiter oder ehemalige Teilnehmer – haben uns mit Rat und Tat unterstützt.

    Das Kieler Moot Court Team 2013/14 möchte sich an dieser Stelle insbesondere bei ihren drei Coaches Marlitt Brandes, Felix Sachtleben und Erik van Doorn für ihre Zeit, ihren Rat und ihre grenzenlose Geduld bedanken. Nicht nur zu jeder Tages- und Nachtzeit standen sie dem Team zur Seite, sondern haben vor allem auch an uns geglaubt. Außerdem möchten wir uns recht herzlich bei Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Prof. Dr. Nele Matz-Lück und Prof. Dr. Andreas von Arnauld sowie allen Mitarbeitern des Instituts für die Unterstützung bedanken, die eine Teilnahme an diesem Moot Court erst möglich machte. Ein weiterer Dank gilt zudem allen anderen Freiwilligen, die sich für das Üben der mündlichen Vorträge viel Zeit nahmen.

    Schließlich wäre unsere Teilnahme ohne die großzügige finanzielle Unterstützung nicht möglich gewesen. Wir danken daher herzlich unseren Sponsoren,

    Exzellenzcluster „Ozean der Zukunft“ CAU zu Kiel
    Weissleder Ewer
    Peter Kölln KGaA
    Rotary Club Kiel

    Prof. Dr. Werner Petersen-Stiftung              

    Team 2013

    v.l.n.r.: Torben Herber, Vanessa Tiede, Marlitt Brandes, Saskia Hoffmann, Björn Kersig, Andrea Meyer, Felix Sachtleben und Johannes Fuchs

    Erfahrungsbericht

    Der Philip C. Jessup Moot Court ist der größte internationale Moot Court Wettbewerb weltweit. Jährlich nehmen mehr als 500 Teams von Universitäten aus über 80 verschiedenen Ländern teil, um ihr Können und ihre Kreativität beim Lösen eines fiktiven Falles vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) unter Beweis zu stellen. Der Fall enthält viele unterschiedliche völkerrechtliche Probleme, die zum einen aus dem klassischen Völkerrecht stammen, aber auch viele Probleme aus dem aktuellen politischen Geschehen mit aufgreifen.

    Dabei vertritt jedes Team sowohl die Klägerseite (Applicant) als auch den Beklagten (Respondent). Dazu muss es für beide Seiten englischsprachige Schriftsätze (Memorials) ausarbeiten. Anschließend folgt die Vorbereitungsphase auf die ebenfalls englischsprachigen mündlichen Verhandlungen, bei denen die Teams zunächst auf nationaler und schließlich auf internationaler Ebene in fiktiven Gerichtsverhandlungen gegeneinander antreten und dabei von renommierten Völkerrechtlern bewertet werden. Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hat eine sehr lange Teilnahmetradition, wird seit jeher vom Walther-Schücking-Institut betreut und gehört neben den Universitäten Heidelberg und Jena zu den erfolgreichsten Teilnehmern. Im Folgenden wird kurz erläutert, wie die diesjährige Moot Court-Teilnahme im Einzelnen verlief.

    Bereits im Juni veranstaltete das WSI für alle Interessierten eine einstündige Infoveranstaltung, in der der Jessup Moot Court noch einmal ausführlich erklärt wurde. Zudem wurden Teilnehmer und Coaches des vergangenen Jahres eingeladen, welche dann nochmal von ihren persönlichen Erfahrungen berichteten und Fragen der Interessenten beantworteten. Daraufhin wurde der Try-Out Fall veröffentlicht. Dieser kurze Fall hatte nichts mit den Problematiken des Jessup Falles zu tun und es wurde auch keine perfekte und ausführliche Lösung verlangt. Vielmehr sollte der Bewerber zeigen, dass er sich mit einem völkerrechtlichen Problem auseinander setzen kann und Eigeninitiative zeigt. Hierfür sollte der Bewerber einen fünfminütigen Vortrag auf Englisch vorbereiten, dem eine dreiminütige kurze Diskussion folgte. Schon beim Bearbeiten des Try-Out Falles wurde schnell klar, dass eine der Hauptschwierigkeiten darin lag, sich auf die wesentlichen Aspekte zu konzentrieren, da es schier unmöglich war, in diesem kurzen Zeitraum sämtliche relevanten Aspekte zu präsentieren. Dies sollte sich auch schon bald als eine der größten Herausforderungen des kommenden halben Jahres herausstellen.

    Aus allen Bewerbern wurde bis Mitte August ein Team aus 5 Studierenden zusammengestellt. Dieses bestand aus drei Studierenden der Rechtswissenschaften aus den unterschiedlichsten Semestern und erstmalig auch aus zwei Studierenden des neuen Masterstudienganges Internationale Politik & Internationales Recht.

    Etwa einen Monat später, am 14 September 2012, erschien schließlich der Sachverhalt (Compromis), eine fiktive Vereinbarung zwischen den Staaten Alfurna und Rutasia, die ihre Streitigkeiten vor dem Internationalen Gerichtshof klären wollten. Der Compromis hatte einen Umfang von 20 Seiten und enthielt eine Fülle an Fakten, die es den beiden Parteien ermöglichte, ihre jeweilige Position mit plausiblen Argumenten vertreten zu können. Der Sachverhalt war dabei so konzipiert, dass in beide Richtungen argumentiert werden konnte und es somit keine eindeutige Gewinner- und Verliererseite gab. Vielmehr hatte jede Seite die Möglichkeit, mit Wissen und Geschick von ihrem Standpunkt zu überzeugen.

    Inhaltlich ging es beim diesjährigen Compromis um die Folgen des Klimawandels. Dabei wurde primär die Frage gestellt, ob ein Staat weiterhin als solcher existiert, wenn das eigene Territorium untergangen ist und an dessen Stelle ein für 99 Jahre geleastes Gebiet tritt. Außerdem war streitig, ob die von einer sinkenden Insel fliehenden Menschen Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind und welche Rechte ihnen zustehen. Des Weiteren ging es um die Behandlung der geflüchteten Menschen innerhalb der Asylhaftanstalt des Respondent sowie die Legalität einer geplanten Abschiebung in ein Drittland. Schließlich galt es zu klären, wie mit den finanziellen Verpflichtungen und Staatsschulden des ehemaligen Inselstaates umzugehen ist.

    Mit Bekanntgabe dieses umfangreichen Sachverhaltes konnte endlich die Ausarbeitung der Schriftsätze beginnen. Dank der hervorragenden Recherchemöglichkeiten im WSI konnte sich das Team schnell einen guten Überblick über die verfügbaren Informationen verschaffen.

    Diese waren am 15 Januar 2013 nach unzähligen im WSI verbrachten Nächten schließlich beendet, sodass die Memorials gedruckt und abgeschickt werden konnten. Kurz darauf begann schon die Vorbereitung für die mündliche Verhandlung, welche dieses Jahr in Heidelberg stattfand. Bei den sogenannten national rounds tritt jede teilnehmende Universität gegen vier andere deutsche Universitäten an, wobei zweimal der Kläger und zweimal der Beklagte seine Position vertreten muss. Die vier besten Teams treten dann noch einmal im Halbfinale und Finale gegeneinander an. Hierbei qualifizieren sich die drei besten Teams für die international rounds in Washington DC. Im diesjährigen Finale besiegte die Universität Jena die Humboldt-Universität aus Berlin. Das Team der CAU wurde 8. von insgesamt 21 Teams. Zwei unserer Teammitglieder landeten mit ihren mündlichen Vorträgen sogar in den Top 30 der knapp 100 Teilnehmern.

    Alles in allem ist die Teilnahme am Jessup Moot Court neben einem Auslandsaufenthaltes das Schönste, was man während des Studiums machen kann. Neben dem Völkerrecht lernt man insbesondere Durchhaltevermögen, wissenschaftliches Arbeiten und Teamarbeit. Das WSI hat uns dabei das gesamte halbe Jahr mit aller Kraft unterstützt. Wir erhielten unser eigenes Büro und uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen Ressourcen. Drei wissenschaftliche Mitarbeiter haben uns während der gesamten Zeit ausgiebig gecoacht und viele andere Mitglieder des WSI – ob Mitarbeiter oder ehemalige Teilnehmer – standen uns mit Rat und Tat zur Seite.

    Das Kieler Moot Court Team 2012/13 möchte sich an dieser Stelle insbesondere bei ihren drei Coaches Andrea Meyer, Marlitt Brandes und Johannes Fuchs für ihre Zeit, ihren Rat und schier grenzenlose Geduld bedanken. Sie haben das Team nicht nur zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Seite gestanden, sondern sie haben vor allem ans uns geglaubt. Außerdem möchten wir uns recht herzlich bei Prof. Dr. Kerstin Odendahl, Prof. Dr. Nele Matz-Lück, Dr. Marcus Schladebach und der gesamten WSI Familie für die Unterstützung bedanken, die eine Teilnahme an diesem Moot Court erst möglich machte.

    Ein weiterer Dank gilt insbesondere Nicholas English für die sprachliche Unterstützung sowie allen anderen Freiwilligen, die sich die Zeit für diverse Probepleadings genommen haben. Ohne die zahlreichen großzügigen Sponsoren wäre unsere Teilnahme ebenfalls nicht möglich gewesen. Deshalb bedanken wir uns ebenfalls herzlich bei:

    • HK-Übersetzungen GmbH Kiel
    • Rotary Club Kiel-Düsternbrook
    • Rotary Club Kieler Förde
    • Exzellenzcluster "Ozean der Zukunft" CAU zu Kiel
    • Studierendenparlament der CAU zu Kiel
    • Fachschaft Jura CAU zu Kiel
    • Fachschaft Soziologie/Politikwissenschaften CAU zu Kiel

    Teammitglieder

    Vanessa Tiede, 25, beendete 2011 ihr Bachelor-Studium in den Fächern Politikwissenschaft und Öffentliches Recht an der Greifswalder Ernst-Moritz-Arndt-Universität. Während des Studiums sammelte sie bereits Wettbewerbs-Erfahrung als Teilnehmerin sowie Delegationsleiterin im Rahmen der National Model United Nations. Vanessa machte sowohl beim Berliner Landeskriminalamt als auch bei der Europäischen Union Station. Seit dem WS 2011/12 studiert sie im Master-Studiengang Internationales Recht und Internationale Politik der CAU.

    Felix Sachtleben, 26 Jahre alt, studiert im 3. Fachsemester den Master Internationale Politik und Internationales Recht. Im Sommer 2011 Abschluss des Bachelor of Arts in Politikwissenschaft und Öffentliches Recht mit den Schwerpunkten Internationale Beziehungen und Internationales Recht nach Studium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Auslandsaufenthalt in den Vereinigten Staaten (Tulane University, New Orleans) 2009.

    Torben Herber, 23 Jahre alt, studiert im 7. Fachsemester Jura. Nach erfolgreich abgelegten Grundstudium in Kiel ging Torben im Rahmen des ERASMUS-Programms für zwei Semester an die Universität Stockholm. Nach der Rückkehr zum WS 2012/13 begann Torben mit dem Schwerpunktbereich Völker- und Europarecht und wurde dazu parallel ins Kieler Moot Court Team aufgenommen.

    Björn Kersig, 24 Jahre alt, studiert Jura im 7. Fachsemester und hat den Schwerpunktbereich Völker-und Europarecht im WS 2012 abgeschlossen. Im Studienjahr 2010/2011 verbrachte er im Rahmen des Erasmusprogramms zwei Semester an der Université Jean Moulin Lyon III in Lyon/Frankreich und studierte Völker-und Europarecht sowie Grundlagen des französischen Rechts.

    Saskia Hoffmann ist 21 Jahre alt und studiert Rechtswissenschaften im 3. Fachsemester. Im SoSe 2012 nahm sie erfolgreich am ELSA Deutschland Moot Court teil. Im Wintersemester 2013/2014 wird sie den Schwerpunkt im Völker- und Europarecht beginnen.

    Ansprechpartnerin

    Prof. Dr. Matz-Lück

    Weitere Informationen über den Moot Court

    Team 2012

    v.l.n.r.: Stephanie Schlickewei, Engin Kenter, Sina Hartwigsen, Sven Scholz, Theresa Gleiss, Laura Niemann, Jasmin Oschkinat, Marieke Lüdecke und Tim Rauschning

    In der 53. Moot Court Saison ging es um die völkerrechtlichen Probleme der Zerstörung von bedeutenden Kulturstätten, der Staatenrepräsentation unmittelbar nach einem Putsch sowie völkerrechtliche Verantwortlichkeit eines Staates für den Einsatz von Gewalt, um Demokratie in einer Region zu etablieren.

    Erfahrungsbericht

    Der Philip C. Jessup Moot Court ist der weltweit größte Moot Court Wettbewerb. Mehr als 500 Teams von Universitäten aus mehr als 80 Ländern treten hier jedes Jahr gegeneinander an, um ihr Können beim Lösen eines fiktiven Falles vor dem Internationalen Gerichtshof unter Beweis zu stellen. Dieser Fall umfasst klassische völkerrechtliche Probleme ebenso wie aktuelles politisches Geschehen. Die Teilnehmer schlüpfen in die Rollen der Antragsgegner (Respondent) und Antragssteller (Applicant). Jedes Team muss sich auf beide Seiten gleichermaßen vorbereiten. Gefordert wird zunächst die Ausarbeitung von englischsprachigen Schriftsätzen (Memorials). Anschließend folgt eine Vorbereitungsphase auf die ebenfalls englischsprachigen mündlichen Verhandlungen, in denen die Teams zunächst auf nationaler und schließlich auf internationaler Ebene in fiktiven Gerichtsverhandlungen gegeneinander antreten und dabei von den fähigsten Völkerrechtlern bewertet werden. Auch die Kieler Christian-Albrechts-Universität nimmt unter Betreuung des
    Walther-Schücking-Instituts seit jeher am Jessup Moot Court teil. Schon mehrfach konnten die Kieler Teams auf nationaler und sogar internationaler Ebene einige Erfolge erzielen. Im Folgenden wird berichtet, wie die Moot Court Teilnahme dieses Jahr im Detail ablief.

    Bereits im Juli 2011 begann die Bewerbungsphase für die Aufnahme in das Moot Court Team. Interessierte konnten sich hier an einem Try Out Case versuchen. Dieser kurze Sachverhalt enthielt Probleme, die auch der im September erscheinende Sachverhalt (Compromis) enthalten sollte. Die dazu gestellten Fragen bezogen sich auf das völkerrechtliche Gewaltverbot und den Status von Aufständischen im Völkerrecht. Die Bewerber sollten einen etwa fünfminütigen Vortrag halten, dem sich eine ebenfalls fünfminütige Diskussion anschloss. Auch die Fähigkeit, seine Argumente gekonnt und in englischer Sprache zu präsentieren wurde dabei auf die Probe gestellt. Schon beim Bearbeiten des Try Out-Cases wurde klar, dass eine der Schwierigkeiten darin lag, sich auf die wesentlichen Aspekte zu konzentrieren und es schier unmöglich werden würde, sämtliche relevanten Aspekte in diesem kurzen Zeitraum zu präsentieren. Dies sollte sich auch noch als eine der größten Herausforderungen in den späteren Verhandlungen herausstellen.

    Das darauhin zusammengestellte Moot Court Team fuhr zunächst zum Internationalen Gerichtshof nach Den Haag und verfolgte die Verhandlung zwischen Deutschland und Italien zum Thema Staatenimmunität. So erhielten alle bereits vor Erscheinen des Sachverhalts einen ersten Eindruck über Gerichtsverhandlungen auf internationaler Ebene.

    Mitte September erschien dann der Compromis, eine fiktive Schiedsvereinbarung zwischen den Staaten Aprophe und Rantania, die ihre Streitigkeiten vor dem Internationalen Gerichtshof klären wollten. Dieser war mit 30 Seiten zwar deutlich umfangreicher als Sachverhalte, die man bisher aus Hausarbeiten kannte, aber gerade diese Fülle an Fakten sollten es dem Applicant und Respondent ermöglichen, ihre Positionen mit plausiblen Argumenten vertreten zu können. Der Compris war dabei so konzipiert, dass in beide Richtungen argumentiert werden konnte, eine Gewinner- oder Verliererseite stand somit nicht von Anfang an fest. Vielmehr lag es an den Teams, mit Wissen und Geschick von ihrem Standpunkt zu überzeugen.

    Inhaltlich ging es beim diesjährigen Compromis zum einen um Grenzstreitigkeiten zwischen den beiden Staaten. Diese führten zu einem bewaffneten Konflikt und dazu, dass Bewohner Rantanias zu Zwangsarbeit für das aprophische Militär gezwungen wurden. Nach Beendigung des Konflikts durch einen Friedensvertrag, inklusive einer Verzichtserklärung bezüglich aller Entschädigungsansprüchen, machten ehemalige Zwangsarbeiter geltend, dass sie ausgebeutet worden seien und forderten in einem Gerichtsverfahren eine Entschädigung von Aprophe, die ihnen, auch von rantanischen Gerichten sowie von einem Gerichtshof für Menschenrechte, zugesprochen wurde. Aprophe hingegen weigerte sich, die zugesprochenen Entschädigungen zu zahlen, da die Gerichtsurteile Aprophe’s Staatenimmunität berührten. Applicant und Respondent mussten hier argumentieren, ob das Verfahren im Widerspruch zum Völkerrecht stand und ob die rantanischen Behörden berechtigt waren, das Urteil zu vollstrecken. Zum anderen führten Bestrebungen des aprophischen Präsidenten Green, einer internationalen Organisation - der Eastern Nations International Organization - beizutreten, zu Unruhen innerhalb von Aprophe und zur Aussetzung der anstehenden Wahlen. Dies resultierte in einen Militärputsch, durchgeführt durch Generalin Andler und ihr ergebenen Truppen. Die Green-Regierung floh daher in das angrenzende Rantania. Von dort machte sich Präsident Green dafür stark, eine militärische Intervention in seinem Land durchzuführen. Begründet wurde dies mit dem Tod von regimetreuen Soldaten und Zivilisten, die in einer abgelegenen Region Aprophes Zuflucht gesucht hatten und dort, da sie verweigerten sich zu ergeben, mit Andlers Truppen in einen bewaffneten Konflikt verwickelt waren. Die Intervention wurde schließlich unter der Aufsicht der Eastern Nation International Organization durchgeführt. Die Parteien mussten hierbei zum einen darlegen, ob die Operation Rantania oder der internationalen Organisation zuzurechnen sei und zum anderen ob sie im Widerspruch zum Gewaltverbot der UN-Charta stand oder z.B. durch eine humanitäre Intervention gerechtfertigt sein könnte. Darüber hinaus ging es um die Frage, ob das Andler Regime dazu berechtigt war Aprophe vor dem Internationalen Gerichtshof zu repräsentieren. Zuletzt ging es um die Zerstörung eines Kulturdenkmals, welches im Zuge des Konflikts von Andler als letztes Mittel, um eine weitere Eskalation des Konflikts zu vermeiden, gesprengt wurde. Hier stellte sich die Frage, ob dieses Handeln einen Bruch des Völkerrechts darstelltee

    Mit Bekanntgabe dieses komplexen Sachverhalts konnte nun die Ausarbeitung der Schriftsätze beginnen. Dank der hervorragenden Recherchemöglichkeiten im Walther-Schücking-Institut konnte sich das Team innerhalb weniger Wochen einen Überblick über die verfügbaren Informationen verschaffen. Sogleich begann dann das Verfassen der Plädoyers, in denen die Positionen Aprophe‘s und Rantania´s vertreten werden mussten.

    Ungewohnt hierbei war, dass diese nicht im gewohnten Gutachtenstil verfasst werden mussten, sondern im IRAC–Stil ( Issue- Rule- Analyzis- Conclusion). Dieser zeichnet sich durch eine einseitige Argumentationsstruktur aus, bei der nur die jeweils eigene Position vertreten wird. Nichtsdestotrotz musste man stets im Hinterkopf behalten, wie die Gegenseite argumentieren könnte. Eine weitere Herausforderung während des Verfassens der Schriftsätze war die Wortbegrenzung. Vieles musste schlussendlich weggekürzt werden.

    Anfang Januar waren die Arbeiten an den Schriftsätzen schließlich nach vielen langen Nächten beendet und diese konnten gedruckt und verschickt werden. Nach kurzer Pause begann das Team damit, sich auf die mündlichen Verhandlungen, die dieses Jahr in Bochum stattfanden, vorzubereiten.

    Zunächst ging es darum, eine gewisse Sicherheit beim Vortrag zu erlangen und später dann auch während des Vortrages auf spontane Fragen der Richter zu antworten. Weiterhin galt es, sprachliche Hürden sowie die Zeitbegrenzung der Vorträge zu bewältigen. Im Laufe des Januars wurden aber auch diese Hürden gemeistert und die Studenten konnten ihre Plädoyers immer souveräner vortragen. In der ersten Februar Woche fand dann noch ein intensives Rhetoriktraining statt, bei dem es darum ging, die Körpersprache zu kontrollieren, Argumente überzeugend darzulegen, die Stimme optimal einzusetzen, kurzum sich gut zu präsentieren. In der darauf folgenden Woche fand bereits die Generalprobe statt, in der ein letztes Mal vor den Professoren des Walther-Schücking-Instituts und anderen interessierten Studenten vorgetragen wurde. Mitte Februar reiste das Team dann nach Bochum. Nach der Ankunft lernte man die anderen Teams bei einer Führung über den Uni-Campus kennen und erste Bekanntschaften wurden geschlossen. Abends wurde ausgelost, wer in den nächsten zwei Tagen gegeneinander antreten würde und die Austragung des Philip C. Jessup Moot Court 2012 begann.

    Die Teams erhielten nun die Schriftsätze ihrer Gegner, um sich am Abend noch einen Überblick über die Argumentationsstrukturen zu verschaffen. Obwohl die Teams oft unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt hatten, gab es auch viele ähnliche Argumente. Der nächste Schritt bestand nun darin, die eigenen Plädoyers dementsprechend anzupassen, um am nächsten Tag vor den Richtern die Argumente der Gegenseite entkräften zu können. Am nächsten Morgen wurde es dann ernst. Auch wenn es sich lediglich um ein simuliertes Verfahren handelte, war die Stimmung dennoch äußerst realistisch. Neben Rechtsanwälten namenhafter Kanzleien umfasste die Richterliste Universitätsprofessoren sowie Richter des Internationalen Gerichtshofes, Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Bundesverfassungsgerichts. Die Richter folgten aufmerksam den Ausführungen, unterbrachen aber auch, wenn Unklarheiten bestanden oder sie Fragen hatten. Dank der hervorragenden Vorbereitung konnten die Teams auch hier souverän auftreten und waren für die Plädoyers des nächsten Tages gewappnet.

    Nach den Vorrunden am zweiten Tag fand sodann das sogenannte „Announcement Dinner“ statt, bei dem die 4 Finalisten bekannt gegeben wurden. Für das Kieler Team war der Wettbewerb leider schon an dieser Stelle beendet. Dennoch verfolgten alle mit Hochspannung das Finale am nächsten Tag, welches vor eindrucksvoller Kulisse im Deutschen Bergbaumuseum zwischen den Teams aus Heidelberg und Jena ausgetragen wurde. Beiden winkte nun die Teilnahme am internationalen Ausscheid in Washington D.C. Am Abend, bei Verkündung der Gewinner im feierlichen Rahmen, gab es dann doch noch eine Überraschung für die Kieler. Sie wurden von den anderen Teams mit dem „Spirit of the Jessup Award“ ausgezeichnet, der das Team auszeichnet, das den Geist und die Werte des Wettbewerbes von Kameradschaft, hoher akademischer Qualität und Wettbewerbsfähigkeit sowie Anerkennung und Wertschätzung für andere Teams am besten verkörpert. Insgesamt lässt sich sagen, dass die Teilnahme am Jessup Moot Court eine Erfahrung war, die man rückblickend nicht missen will. Auch wenn es zeitweise äußerst herausfordernd und zeitintensiv war, so können wohl alle Studentinnen und Studenten die dabei waren, behaupten, mit den gemachten Erfahrungen gewachsen zu sein. Sie begannen die Dinge, die sie täglich in den Nachrichten zu lesen bekamen aus einem ganz anderen Blickwinkel zu betrachten, da das Verständnis hierfür in den letzten Monaten ein völlig anderes geworden war. Und sie stellten sich der Herausforderung, ihre Positionen vor den kompetentesten Völkerrechtlern zu vertreten und nicht von ihrem Standpunkt abzuweichen. Außerdem ergab sich für sie die Möglichkeit, viele Kontakte zu den Richtern und anderen Studierenden aus ganz Deutschland zu knüpfen.

    Die Teilnahme am Philip C. Jessup Moot Court ist eine Erfahrung, an die sich jeder gerne erinnert. Außerdem hat sich das intensive Auseinandersetzen mit den verschiedenen völkerrechtlichen Problemen für alle Teilnehmer als eine gute Vorbereitung für den Schwerpunkt Völker- und Europarecht bemerkbar gemacht. Darüber hinaus wurden nicht nur schriftliches und rhetorisches Können sowie Englischkenntnisse verbessert sondern auch die Fähigkeit in einem Team zusammenzuarbeiten auf die Probe gestellt.

    Alle interessierten Studierenden der Christian- Albrechts- Universität sind eingeladen, zur Informationsveranstaltung für die Moot Court Saison 2012/2013 am 4.07.2012 10 Uhr (Seminarraum 3.70, Westring 400) zu kommen. Ansprechpartnerin ist Frau Prof. Dr. Odendahl (Walther-Schücking-Institut, Westring 400, 24118 Kiel).

    Das Moot Court Team 2012 der Universität Kiel möchte gerne an dieser Stelle vor allem ihren Coaches Marieke Lüdecke, Jasmin Oschkinat, Tim Rauschning und Stephanie Schlickewei für Rat, Beistand und schier grenzenloser Geduld danken. Des Weiteren bedanken wir uns recht herzlich bei Prof. Dr. Kerstin Odendahl, Prof. Dr. Nele Matz-Lück, Prof. Dr. Thomas Giegerich und der restlichen WSI-Familie für die Unterstützung, welche es uns erst ermöglichte eine solch einmalige Erfahrung zu machen. Und nicht zuletzt bei allen Freiwilligen, die sich für uns Zeit genommen haben für die zahlreichen Probeverhandlungen, darunter Nicholas English für den kurzfristigen englischen Feinschliff. Vielen Dank.

    Teammitglieder

    Theresa Gleiss, 23 Jahre alt, studiert im 5. Fachsemster Jura. Nach erfolgreichem Grundstudium in Kiel ging Theresa für 2 Semester an die Yeditepe Üniversitesi in Istanbul. Dort studierte sie türkisches Strafrecht und internationale Menschenrechte im Rahmen  des ERASMUS-Programmes. Im WS 2011/12 wird sie ihr Studium mit dem Schwerpunkt Völker- und Europarecht an der CAU Kiel fortsetzen.

    Sina Johanna Hartwigsen, 22 Jahre alt, studiert Rechtswissenschaften im 5. Fachsemester. Im WS 2010/11 hat Sina internationales Recht an der Åbo Akademi in Finnland und im SS 2011 an der Mykolo Romerio Universitetas in Litauen studiert. Nun studiert sie im Schwerpunktbereich Völker- und Europarecht.

    Engin Kenter, 30 Jahre alt, hat in den letzten zwei Semestern im Zuge seines rechtswissenschaftlichen Studiums den Schwerpunkt "Völker- und Europarecht" gehört. Bedingt war die Wahl dieses Schwerpunkts vor allem durch ein erhebliches Interesse in den Bereichen „Internationale Politik“ und "Humanitäres Völkerrecht".

    Laura Niemann, 20 Jahre alt, studiert Rechtswissenschaften im 5. Fachsemester. Seit Juli 2011 ist sie in der Fachschaft Jura der CAU zuständig für Erstsemesterangelegenheiten. Sie hat zum WS 2011/12 den Schwerpunkt Völker- und Europarecht belegt.

    Sven-Hendrik Scholz, 22 Jahre alt, studiert Rechtswissenschaften im 7. Fachsemester und beginnt zum WS 2011/12 den Schwerpunkt Völker- und Europarecht. Im letzten Jahr war Sven durch das ERASMUS-Programm 2 Semester in Stockholm um internationales sowie schwedisches Recht an der Stockholms Universitet zu studieren.

    Coaches

    Marieke Lüdecke, 24 Jahre alt, studiert Rechtswissenschaften im 8. Fachsemester. Nach zwei Auslandssemestern im Rahmen des ERAUSMUS-Programms an der Stockholm Universitet 2008/2009 hat sie im Herbst 2010 die Schwerpunktbereichsprüfung im Völker- und Europarecht an der CAU abgelegt. Marieke hat am Philip C. Jessup International Law Moot Court in der vergangenen Saison teilgenommen und betreut als Headcoach das diesjährige Moot Court Team der Universität Kiel.

    Jasmin Oschkinat ist 22 Jahre alt und studiert seit dem Wintersemester 2007/2008 Rechtswissenschaft an der Uni Kiel. Vor ihrem Schwerpunktbereichsstudium nahm sie am Jessup Moot Court teil und studierte im Anschluss ein Semester in Strasbourg. Sie ist seit Mai 2008 studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht von Prof. Jickeli. Zusammen mit Marieke, Steffi und Tim coacht sie das diesjährige Moot Court Team.

    Tim Rauschning ist 25 Jahre alt und studiert Rechtswissenschaften im 11. Fachsemester. Nach Beendigung seines Grundstudiums an der Universität Passau studierte er 2007/2008 für ein Jahr als ERASMUS-Student an der Université François Rabelais in Tours/Frankreich. Zum WS 2008/09 wechselte er an die CAU Kiel, wo er 2009 die Prüfung im SPB „Völker- und Europarecht“ ablegte. Seit Anfang 2009 ist er studentische Hilfskraft am Walther-Schücking-Institut. Er nahm am Philip C. Jessup Moot Court 2010 teil und betreut seit dem die Kieler Teams für den Moot Court.

    Stephanie Schlickewei, 29 Jahre alt, hat ihr 2. Staatsexamen 2011 abgelegt und ist seitdem wissenschaftliche Mitarbeiterin am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht. Sie arbeitet an einer Dissertation im Bereich des Völkerstrafrechts und unterstützt die Betreuung des diesjährigen Moot Court Teams.

    Ansprechpartnerin

    Prof. Dr. Matz-Lück

    Weitere Informationen über den Moot Court

     

    Team 2011

    v.l.n.r. Tim Rauschning, Felix Machts, Wiebke Staff, Christoph Seidler, Mirka Salewsky, Marieke Lüdecke

    Teammitglieder

    Felix Machts: 29 Jahre alt, 1. Staatsexamen 2008, seitdem Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Walther-Schücking-Institut, arbeitet an einer Dissertation zum völkerrechtlichen Status des Kosovo und betreut das diesjährige Moot Court Team.

    Mirka Salewsky: ist 23 Jahre alt und studiert Rechtswissenschaften im 5. Fachsemester. Im Wintersemester 09/10 war Mirka über das ERASMUS-Programm für ein Jahr an der Université de La Réunion, wo sie internationale Beziehungen und internationales Recht studiert hat. Jetzt studiert sie im Schwerpunktbereich Völker- und Europarecht.

    Christoph Seidler: 24 Jahre alt, studiert Rechtswissenschaften im 7. Fachsemester. Er hat im Herbst 2010 die Schwerpunktprüfung im Bereich Völker- und Europarecht abgelegt. Seit April 2009 arbeitet Christoph als studentische Hilfskraft am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht

    Marieke Lüdecke: 23 Jahre alt, studiert Rechtswissenschaften im 7. Fachsemester. Sie hat im Herbst 2010 die Schwerpunktprüfung im Bereich Völker-und Europarecht abgelegt. Vor dem Schwerpunktstudium hat Marieke ein Jahr an der Stockholm Universitet internationales Recht im Rahmen des ERASMUS-Programms studiert.

    Wiebke

    Tim Rauschning: ist 24 Jahre alt und studiert Rechtswissenschaften im 9. Fachsemester. Sein Studium begann er an der Universität Passau, wo er auch als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Heckmann für Öffentliches Recht, insbesondere Sicherheits- und Internetrecht, tätig war. Nach Abschluss seines Grundstudiums studierte er für ein Jahr als ERASMUS-Student an der Université François Rabelais in Tours/Frankreich. Anschließend wechselte er 2008 an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, wo er Ende 2009 die Prüfung im Schwerpunktbereich „Völker- und Europarecht“ ablegte. Am dortigen Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht arbeitet er seit Anfang 2009 als studentische Hilfskraft. Im vergangenen Jahr nahm er am Philip C. Jessup International Law Moot Court teil und leitete das Tutorium „Friedliche Streitbeilegung“.

    Compromis 2010/11

    In diesem Jahr findet der 52. Philip C. Jessup Moot Court statt. Die völkerrechtlichen Probleme, die in diesem Jahr aufgeworfen werden nehmen Bezug zum Einsatz von Drohnen auf fremdem Staatsgebiet im Spannungsfeld zwischen staatlicher Souveränität und Terrorismusbekämpfung. Ein zweiter Schwerpunkt liegt im Bereich des Wirtschaftsvölkerrechts, insbesondere geht es um Bestechung und die OECD-Richtlinien zu deren Bekämpfung.

    This year is the 52nd the Philip C. Jessup International Law Moot Court Competition. This season's Jessup Problem addresses the legality of the use of unmanned drones on the territory of foreign states in the conflict between state sovereignty and the combat of terrorism. A second issue treated is international anti-corruption law, in particular the OECD Convention on Bribery and the OECD Guidelines on bribery.

    Sponsoren

    Das diesjährige Team der Universität Kiel bedankt sich bei seinen Sponsoren: